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Baden-Württemberg

Förderrichtlinien des Landes Baden-Württemberg für 2012 (Stand: 27.01.2012)

1. Landeswohnraumförderungsprogramm

Mit dem Landeswohnraumförderungsprogramm unterstützt Sie das Land Baden-Württemberg bei Verwirklichung Ihres Traums von den eigenen vier Wänden. Das Programm setzt sich aus den folgenden kumulierbaren Förderbausteinen zusammen:

a) Z 15-Darlehen - Landeswohnraumförderungsprogramm

Das Z 15-Darlehen ist der Grundstock des Landeswohnraumförderungsprogrammes. Gefördert werden mit zinsgünstigen Darlehen der Neubau und Kauf von Wohnraum (neu und gebraucht) sowie Ausbau, Umbau und Erweiterung von Wohnraum.

Förderberechtigt sind ausschließlich Familien und Alleinerziehende, mit mindestens einem Kind oder schwerbehinderten Haushaltsangehörigen. Dabei ist die Einkommensgrenze einzuhalten.

Maximale Darlehensbeträge für Neubau, Erwerb (neue und gebrauchte Immobilien) Umbau, Ausbau, Erweiterung:

Gebietskategorie
I II III
Paare und Alleinerziehende mit 1 Kind 93.500 € 88.000 € 82.500 €
Paare und Alleinerziehende mit 2 Kindern 143.000 € 137.500 € 132.000 €
Paare und Alleinerziehende mit 3 Kindern 181.500 € 176.000 € 170.500 €
Paare und Alleinerziehende mit 4 Kindern 209.000 € 203.500 € 198.000 €
Paare und Alleinerziehende mit 5 Kindern 225.500 € 220.000 € 214.500 €
jedes weitere Kind +15.000 € +15.000 € +15.000 €
Junge kinderlose Ehepaare - - -
Schwerbehinderte (ohne Kinder) 44.000 € 38.500 € 33.000 €

Die Darlehensbeträge erhöhen sich

  • ab dem 5. Kind um jeweils 15.000 Euro,
  • bei einem Haushalt mit mehr als zwei Erwachsenen für jeden weiteren erwachsenen Haushaltsangehörigen um jeweils 5.000 Euro
  • durch Zusatzförderungen für
    • ein weiteres Kind in der Familie: Optionsdarlehen
    • "Erreichen bestimmter KfW-Effizienzhaus-Standards"
    • "innovativen Wohnraum"
    • "Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN"
    • "Hilfe für schwerbehinderte Menschen"

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Information: Z 15-Darlehen - Landeswohnraumförderungsprogramm
E-Mail: wohneigentum@l-bank.de
Telefon: 0800 150-3030
Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag 8.00 - 16.00 Uhr
Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider
Fax: 0721 150-1281



b) Optionsdarlehen - Landeswohnraumförderungsprogramm

Das Optionsdarlehen bietet den Paaren, die sich in einer Familienplanung befinden und (weitere) Kinder wünschen, eine zusätzliche Förderung. Haben Sie bereits mindestens ein minderjähriges Kind, können Sie es auch in Verbindung mit Z 15-Darlehen in Anspruch nehmen. Haben Sie noch keine Kinder, können Sie das Optionsdarlehen unabhängig vom Z 15-Darlehen beantragen - auch wenn ihr Einkommen die derzeit gültige Einkommensgrenze übersteigt. Eine zusätzliche Ergänzungsförderung zum Optionsdarlehen erhalten Sie bei der Geburt eines Kindes sowie einer sonstigen Aufnahme eines minderjährigen Kindes in den Haushalt.

Das Darlehen beträgt mindestens 20.000 Euro und höchstens 75.000 Euro.

Die zusätzliche Ergänzungsförderung beträgt:

1. Kind 7.000 €
2. Kind 7.000 €
3. Kind 5.500 €
4. Kind 4.000 €
5. und jedes weitere Kind jeweils 2.500 €




c) Ergänzungsdarlehen - Landeswohnraumförderungsprogramm

Bei zusätzlichem Finanzierungsbedarf bietet Ihnen die L-Bank Ergänzungsdarlehen in zwei Varianten an:
  • Das E-Darlehen mit Sollzinsbindungen bis zu 30 Jahren. Hierbei können Sie die Höhe des anfänglichen Tilgungssatzes wählen: 1, 2 oder 3 Prozent.
  • Das L 25-Darlehen mit einer 25-jährigen Sollzinsbindung. Hierbei wird der Tilgungssatz so festgelegt, dass Sie das Darlehen bis zum Ende der Sollzinsbindung zurückgezahlt haben.



d) Erreichen bestimmter KfW-Effizienzhaus-Standards - Landeswohnraumförderungsprogramm

Die L-Bank gewährt zusätzlich zum Z-15 Darlehen eine einmalige Förderung, wenn Sie folgende KfW-Effizienzhaus-Standards erreichen:

Energiestandard nach EnEV2009 Bau oder Kauf neuen Wohnraums Erwerb bestehenden Wohnraums
"KfW-EH 70" (Fördervoraussetzung) bis zu 15.000 €
"KfW-EH 55" / Passivhaus bis zu 15.000 € bis zu 15.000 €
"KfW-EH 40" / Passivhaus bis zu15.000 € -




e) Innovativer Wohnungsbau - Landeswohnraumförderungsprogramm

Die L-Bank gewährt zusätzlich zum Z-15 Darlehen eine einmalige Förderung in Form eines Zuschlags von bis zu 25 % des Z 15-Darlehens für innovative Vorhaben. Berücksichtigt werden die Mehrkosten, die Ihnen für kostengünstiges, nachhaltiges - zum Beispiel aufgrund des Einsatzes von Erdwärme- oder Grundwasser-Wärmepumpen in der Nutzung lokal oder quartierbezogen CO2-neutrales - oder in besonderer Weise flächensparendes Bauen entstehen.

Die Erhöhung des Z 15-Darlehens wird in Höhe der nachweisbaren Mehrkosten gewährt; mindestens 2.500 €, maximal jedoch 25% des Z 15- Darlehensbetrags.



f) Herstellung von Barrierefreiheit nach DIN

Die L-Bank gewährt zusätzlich zum Z-15 Darlehen eine einmalige in Form eines Z 15-Darlehens für die nachweisbaren Kosten, die für das barrierefreie Erstellen oder Anpassen Ihres Wohnraums entstehen.

Die Erhöhung des Z 15-Darlehens wird in Höhe der nachweisbaren Mehrkosten gewährt:
  • 2.500 bis 30.000 Euro für Barrierefreiheit nach DIN 18025 Teil 2
  • 2.500 bis 60.000 Euro für Barrierefreiheit nach DIN 18025 Teil 1 (rollstuhlgerecht)
Die Umwandlung in einen Zuschuss ist möglich.



g) Baden-Württemberg: Hilfe für schwerbehinderte Menschen

Eine einmalige Förderung in Form eines Z 15-Darlehens erhalten Sie für die nachweisbaren Kosten, die Ihnen für besondere bauliche Maßnahmen entstehen, welche durch Art und Grad der Behinderung bedingt sind.

Die Entscheidung über das Vorliegen spezieller Wohnbedürfnisse trifft die Wohnraumförderungsstelle.

Die Erhöhung des Z 15-Darlehens wird in Höhe der nachweisbaren Mehrkosten gewährt:
  • 2.500 bis 30.000 Euro je Wohnung,
  • 2.500 bis 60.000 Euro je Wohnung für Rollstuhlfahrer
Die Umwandlung in einen Zuschuss ist möglich.



2. Wohnen mit Kind

Das Land Baden-Württemberg fördert in Kooperation mit der KfW Förderbank den Neubau von Eigenheimen und den Kauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie Umbau von gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Gebäuden zu Wohnzwecken für private Haushalte (Ehepaare, Alleinerziehende oder eheähnliche, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften) mit mindestens einem minderjährigen Kind. Wohnen mit Kind entspricht in den Grundzügen dem KfW-Wohneigentumsprogramm. Die Familien in Baden-Württemberg erhalten jedoch besonders günstige Sollzinsen. Denn die L-Bank verbilligt die ohnehin günstigen Darlehen der KfW zusätzlich.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Information: Wohnen mit Kind
Telefon: 0800 150-3030
Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag 8.00 - 16.00 Uhr
Kostenlos aus deutschem Festnetz oder mit deutschem Mobilfunknetz und -provider
Fax: 0721 150-1281



3. Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien

Das Land Baden-Württemberg fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien in neuen und bestehenden Wohnimmobilien. Die Programmvariante "Bestandsimmobilien" bietet die L-Bank in Zusammenarbeit mit der KfW an.

Gefördert werden zum Beispiel
  • Solarthermische Anlagen zur Warmwassererzeugung und/oder Raumheizung
  • Biomasseanlagen, zum Beispiel mit Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Biokraftstoffen
  • Holzvergaser-Zentralheizungen
  • Effiziente Wärmepumpen
  • Erdwärmeanlagen, zum Beispiel Erdwärmesonden, Flächenkollektoren, Wärmepfähle, Wärmekörbe
  • Einzelanlagen zur Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung
Die Anlagen müssen weitere technische Voraussetzungen erfüllen. Nähere Angaben finden Sie in der Richtlinie.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien



4. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - privat-nicht gewerblich

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR genannt, Dörfer und Gemeinden in strukturschwachen ländlichen Gegenden. Ziel des Programms ist, die Gemeinden als Standort zum Leben, Wohnen und Arbeiten attraktiver zu machen. Gefördert werden Entwicklungsprojekte, die die Gemeinden selbst vorschlagen. Die Gemeinde erstellt ein Gesamtkonzept und koordiniert die Einzelmaßnahmen verschiedener Investoren wie zum Beispiel auch privater Haus- und Grundbesitzer.

Der Förderschwerpunkt liegt auf Wohnungsbaumaßnahmen:
  • Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude,
  • Schließung von Baulücken mit ortsbildgerechten Wohnungsneubauten
  • Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung, Wohnumfeldverbesserung)
  • Jeweils einschließlich Grunderwerb und vorbereitende Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken
Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum auf der Internetseite der L-Bank und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum.
Ansprechpartner: Georg Dury
E-Mail: georg.dury@l-bank.de
Telefon: 0721 150-3855
Fax: 0721 150-1592