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Brandenburg

Förderrichtlinien des Landes Brandenburg für 2011 (Stand: 1.03.2011)

1. Wohneigentum in Innenstädten

Gefördert wird mit Zuschüssen die Bildung von innerstädtischem Wohneigentum; insbesondere durch

  • Erwerb eines leer stehenden oder bereits durch den Erwerber genutzten Gebäudes aus dem Bestand, sofern damit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Höhe von mindestens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche verbunden sind,
  • Um- und Ausbau sowie Erweiterung bestehender Gebäude,
  • Neubau oder Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Form von Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recyclingflächen
Fördermittel

Grundförderung 12.000 €

Zusatzförderung (ergänzend zur Grundförderung):
Bei Bestandsmaßnahmen 12.000 €
Für jedes im Haushalt lebenden Kind
Bei schwer behinderten Angehörigen (einmalig)
Für Haushalte mit geringem Einkommen
(Übersicht Einkommensgrenzen)
5.000 €
Beim Bestandsgebäude; wenn die für den Neubau verbindlichen Vorgaben des EEWärmeG erfüllt werden
Beim neuen Gebäude, wenn der nach Maßgabe des § 5 EEWärmeG geforderte Anteil der erneuerbaren Energien um mindestens 50% überschritten wird.
50% der nachgewiesenen Kosten, max. 5.000 € je Wohneinheit
Für den Mehraufwand bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen 5.000 €
Bei Mehraufwand bei geforderten bodenarchäologischen Maßnahmen bis zu 5.000 €, jedoch maximal in Höhe der nachgewiesenen Kosten
Um- und Ausbau sowie Erweiterung bestehender Gebäude
Die Schaffung einer zweiten, abgeschlossenen und der Hauptwohnung untergeordneten Wohnung in Verbindung mit der Hauptwohnung für die Nutzung durch Haushaltsangehörige
50% der nachgewiesenen Kosten, max. 10.000 € je Wohneinheit


Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Internet: Informationen zu Förderprogramm "Wohneigentum in Innenstädten"
E-Mail: immo-kunden@ilb.de
Telefon: 0331 660-1322
Fax: 0331 660-1491



2. Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum

Gefördert werden mit Zuschüssen die baulichen Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung des Wohnraums an die Anforderungen der DIN 18025.

Teilmaßnahmen können nur im Einzelfall gefördert werden, wenn die Gesamtheit der Maßnahmen nach der DIN 18025 in der jeweils geltenden Fassung bei Verbleib der berechtigten Person/en in der bestehenden Wohnung nicht erforderlich, nicht zumutbar oder technisch nicht durchführbar ist.

Fördermittel (Obergrenzen)

Maßnahmen maximaler Zuschuss
Zuschuss für alle Maßnahmen (Prozentsatz der Gesamtkosten) 90%
a. Bauliche Maßnahmen zur nachträglichen behindertengerechten Anpassung des Wohnraums:
  • Verbreiterung von Türen
  • Entfernen von Türschwellen
  • Einbau automatischer Türöffner, Notruf- oder Gegensprechanlagen
  • behindertengerechte bauliche Veränderungen in Küche und Bad
  • bedarfsgerechte Umrüstung von Bedienungs-, Halte-, Stütz- und Hebevorrichtungen in der Wohnung
  • Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes
  • Sicherungsmaßnahmen an Fenstern und Türen von Erdgeschosswohnungen einschließlich der Rollläden
max. 8.000 € je Wohnung
b. Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen nach DIN 18025:
  • Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln, insbesondere rollstuhlgerechter Senkrecht-/Schrägaufzüge und die Schaffung barrierefreier Zugänge durch Bau von Rampen
  • Einbau automatischer Türöffner für Haus- und Wohnungstüren oder die Schaffung von Rollstuhlabstellplätzen, insbesondere im Eingangsbereich des Wohngebäudes
  • Teilmaßnahmen können nur im Einzelfall gefördert werden
max. 10.000 € je Wohnung
c. bei Ausstattung für Wohngemeinschaften mit mindestens vier Bewohnern:
  • Die bedarfsgerechte Gestaltung des Wohnraums nach DIN 18025 ist zu gewährleisten.
max. 25.000 €
davon höchstens 15.000 € für Höhen überwindende Hilfsmittel

Die gleichzeitige Durchführung von Maßnahmen nach a und b ist möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Internet: Informationen zu Förderprogramm "Behindertengerechte Anpassung von vorhandenem Wohnraum"
Ansprechpartner: Frau Gundula Groß
E-Mail: immo-kunden@ilb.de
Telefon: 0331 660-1334
Fax: 0331 660-1491