Freie und Hansestadt Hamburg
Förderrichtlinien der Freien und Hansestadt Hamburg für 2011 (Stand: 4.3.2011)
1. Basisförderung der Eigenheimförderung
Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) bietet als Grundförderung für Ihr selbstgenutztes Wohneigentum innerhalb der hamburgischen Landesgrenzen das zinsgünstige WK-Baudarlehen und das WK-Aufwendungsdarlehen.
Gefördert werdenNeubau/ Ersterwerb, d.h. Erstbezug in ein Einfamilienhaus (Einzelhaus, Doppelhaushälften oder Reihenhaus), Zweifamilienhaus und in eine Eigentumswohnung.
Das Gebäude muss mind. den Energiestandard WK-Effizienzhaus 70[09] erfüllen, der sich an den Vorgaben der KfW Förderbank für ein KfW Energieeffizienzhaus 2009 orientiert. Zum Ausgleich der hiermit verbundenen Mehrkosten wird ein laufender Zuschuss (Energiesparendes Bauen) gewährt.
Fördermittel
WK-Baudarlehen
Die Höhe des Darlehens ist das Produkt aus förderungsfähiger Wohnfläche multipliziert mit einem Darlehenssatz.
| bei einer Person
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60 qm
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| bei jeder weiteren Person
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10 qm
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| Erhöhung der förderfähigen Wohnfläche:
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| für Haushalte mit Behinderten (Behinderungsgrad: mind. 50%) oder ihnen Gleichgestellten
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zusätzlich bis zu 10 qm
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| für Alleinstehende mit mind. 1 zu unterhaltenden Kind, das die Wohnung mit bezieht
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zusätzlich bis zu 10 qm
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Der Darlehenssatz beträgt bei Antragstellern, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nach § 8 Abs. 2 HmbWoFG
| um mindestens 10% unterschreitet
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800 €/ qm förderfähige Wohnfläche
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um nicht mehr als 20% überschreitet
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700 €/ qm förderfähige Wohnfläche
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um nicht mehr als 40% überschreitet
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500 €/ qm förderfähige Wohnfläche
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um nicht mehr als 70% überschreitet
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300 €/ qm förderfähige Wohnfläche
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Zuschläge zum Baudarlehen
1. Familienzuschlag für Haushalte mit Gesamteinkommen, die die Einkommensgrenze nicht mehr als um 70% überschreiten.
| Ehepaare ohne Kind
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10.000 €
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| Familie mit 1 Kind
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15.000 €
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| Familie mit 2 Kindern
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20.000 €
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| Familie mit 3 Kindern
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32.000 €
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| Erhöhung für jedes weitere Kind
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7.000 €
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2. Zuschlag für Schwerbehinderte
Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein weiterer Zuschlag gewährt an Schwerbehinderte, sofern besondere bauliche Maßnahmen nach DIN 18025 Teil 1 oder 2 in der Fassung vom Dezember 1992 erforderlich sind.
Der Zuschlag entspricht der Höhe der anerkannten Mehrkosten, er beträgt höchstens und höchstens
| bei Maßnahmen nach DIN 18025 Teil 1
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max. 12.000 €
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| bei Maßnahmen nach DIN 18025 Teil 2
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max. 10.000 €
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WK-Aufwendungsdarlehen
Die Aufwendungsdarlehen betragen (ab von der WK festgestellter Bezugsfertigkeit) je qm förderungsfähige Wohnfläche
| in den ersten 4 Jahren
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1,60 €/qm
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| vom 5.- 8. Jahr
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1,20 €/qm
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| vom 9.-12. Jahr
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0,80 €/qm
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| vom 13.-16. Jahr
|
0,40 €/qm
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Die gesamte Auszahlungsphase beträgt maximal 16 Jahre.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Basisförderung der Eigenheimförderung"
Beratungszentrum
montags bis donnerstags: von 8.00 bis 18.00 Uhr
freitags: von 8.00 bis 16.00 Uhr
Telefon: 24846 - 480
Telefax: 24846- 56 432
E-Mail: info@wk-hamburg.de
2. Eigenheimförderung - Ergänzungsdarlehen (WK/KfW Ergänzungsdarlehen)
Alternativ zur KfW-Wohneigentumsförderung bietet die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) das WK/KfW-Ergänzungsdarlehen, mit der Sie Ihren restlichen Finanzierungsbedarf außerhalb des WK-Baudarlehens decken können.
Gefördert werden Bau oder Erwerb eines selbst genutzten Wohneigentums. Dieses Darlehen kann zu gleichen Konditionen der KfW-Bank in einer Höhe gewährt werden, die den gesamten restlichen Finanzierungsbedarf (nicht durch Eigenkapital und WK-Baudarlehen abgedeckter Finanzierungsbedarf bis zur Höhe der anerkannten Gesamtkosten) umfasst.
Fördermittel
Die Darlehenshöhe beträgt maximal 30 % der Gesamtkosten bzw. 100.000,- €.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Ergänzungsdarlehen (WK/KfW-Ergänzungsdarlehen)"
Beratungszentrum
montags bis donnerstags: von 8.00 bis 18.00 Uhr
freitags: von 8.00 bis 16.00 Uhr
Telefon: 24846 - 480
Telefax: 24846- 56 432
E-Mail: info@wk-hamburg.de
3. FamilienStartDarlehen
Die hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) gewährt (Ehe)-Paaren sowie Lebensgemeinschaften ein zinsgünstiges Darlehen für den Neubau und Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Das Darlehen wird nach der Familienerweiterung durch Geburt oder Adoption eines Kindes im Zinssatz verbilligt, sofern die dann maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Das FamilienStartDarlehen wird zunächst ohne Einkommensprüfung gewährt. Um eine Zinssubvention nach Familienweiterung durch Geburt oder Adoption eines Kindes zu erhalten, müssen Einkommensgrenzeneingehalten werden.
Fördermittel
Die Darlehenshöhe beträgt maximal 70.000,- EUR.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "FamilienStartDarlehen"
Beratungszentrum
montags bis donnerstags: von 8.00 bis 18.00 Uhr
freitags: von 8.00 bis 16.00 Uhr
Telefon: 24846 - 480
Telefax: 24846- 56 432
E-Mail: info@wk-hamburg.de
4. Energiesparendes Bauen
Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) gewährt beim Neubau und Ersterwerb von energetisch anspruchvollen Gebäuden Zuschüsse.
Die Förderung wird auch für einen Erweiterungsbau (Ausbau oder Anbau) an einem bestehenden Objekt gewährt.
Die geförderten Bauvorhaben werden in die Qualitätssicherung einbezogen. Durch die Beratung und Baubegleitung wird sichergestellt, dass die angestrebten Standards auch eingehalten werden.
Fördermittel
Zuschüsse
| je nach energetischer Standard
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€/qm der von der WK festgestellten Wohnfläche; maximal 130 qm
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| WK-Effizienzhaus 70[09]
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100 €
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| WK-Effizienzhaus 40[09]
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240 €
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| WK-Passivhaus
|
240 €
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Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Energiesparendes Bauen"
Beratungszentrum
montags bis donnerstags: von 8.00 bis 18.00 Uhr
freitags: von 8.00 bis 16.00 Uhr
Telefon: 24846 - 480
Telefax: 24846- 56 432
E-Mail:info@wk-hamburg.de
5. Modernisierung - Hamburger Energieausweis
Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt auf der Grundlage des Klimaschutzprogramms Zuschüsse für die Energieberatung zur Modernisierung von bestehenden Gebäuden in Hamburg. Mit dem Hamburger Energiepass nicht nur den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes abbildet, sondern auch energetische Einsparpotenziale und wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsmöglichkeiten aufzeigt.
Gefördert werden:
Beratungscheck: Etwa 2-stündige Beratung vor Ort zu typischen Einsparpotentialen und möglichen Umsetzung von Maßnahmen
Energieausweis: Ingenieurmäßige Analyse der energetischen Einsparpotentiale des Gebäudes. Entwicklung von Sanierungsempfehlungen und Berechnung der möglichen Energieeinsparung. Nur möglich in Verbindung mit einem Beratungs-Check
Fördermittel
| Kosten
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Zuschüsse
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| Kosten des Beratungs-Checks: 185 €
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40% der Kosten |
| Kosten des Hamburger Energiepasses
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| Bei Gebäuden mit 1-2 Wohneinheiten: 475 €
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| Bei Gebäuden mit 3-4 Wohneinheiten: 825 €
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Die Kosten der Energiepässe für sonstige Gebäude entnehmen Sie bitte aus der Liste in der Förderrichtlinie (Seite 4).
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Energiesparendes Bauen"
Herr Frese
Telefon: 24846- 348
Telefax: 24846- 56 348
E-Mail: a.frese@wk-hamburg.de
6. Modernisierung - Wärmeschutz im Gebäudebestand
Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) fördert mit pauschalen Zuschüssen Investitionen in den Wärmeschutz von bestehendem Wohneigentum.
Bei einem Förderbetrag von mehr als 4.000 € ist die Erstellung eines Hamburger Energiepasses vor Beginn der Maßnahmen verpflichtend. Die Kosten dafür trägt die WK zu 40%.
Fördermittel
Der Zuschuss beträgt maximal: 100.000 €, mindestens: 500 €
Einzelmaßnahmen
| Außendämmung der Außenwände
Kerndämmung zweischaliger Außenwände
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7,50 €/qm
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| Kerndämmung zweischaliger Außenwände
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4,00 €/qm
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| Dämmung der Kellerdecke/-sohle oder der Grundfläche
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4,00 €/qm
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| Dämmung von Dächern oder obersten Geschossdecken
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6,00 €/qm
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| Einbau von Wärmeschutzfenstern (nur in Verbindung mit Dämmung Außenwand)
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15,00 €/qm
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Komplettsanierung
| Wenn eine Senkung des Jahres-Heizwärmebedarfs oder Jahres-Endenergiebedarfs (inklusiv Heizungsmodernisierung) um mindestens 50% erreicht wird
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Verdoppelung der Fördersätze für Einzelmaßnahmen
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Innovative Wärmeschutz-Techniken
Die Anwendung neuartiger Wärmeschutz-Techniken, wie z. B. Vakuum-Dämmsysteme, transparenter Wärmedämmung oder der Einbau von 3-fach verglasten Fenstern mit einem Wärmeduchgangskoeffizienten inkl. Rahmen von Uw ¾ 0,8 W/qmK wird gesondert gefördert.
Die Förderhöhe wird projektspezifisch durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, NR 24 im Einzelfall festgelegt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Modernisierung - Wärmeschutz im Gebäudebestand"
Herr Frese
Telefon: 24846- 348
Telefax: 24846- 56 348
E-Mail: a.frese@wk-hamburg.de
7. Modernisierung - Barrierefreier Umbau
Die hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt fördert bauliche und technische Maßnahmen, die den Wohnraum für behinderte und ältere Menschen geeignet machen. Die Förderung besteht in pauschalen Baukostenzuschüssen für bestimmte Einzelmaßnahmen.
Förderfähig sind bauliche und technische Maßnahmen, mit denen die Eignung dieses Wohnraums für die Benutzung durch
- Rollstuhlbenutzer in Anlehnung an DIN 18025 Teil 1 oder
- Menschen mit sonstigen Behinderungen sowie Menschen ab 60 Jahre in Anlehnung an DIN 18025 Teil 2 erreicht wird.
Dazu gehört insbesondere die nachträgliche Herstellung von:
- ausreichend breiten Türen,
- stufenloser Erreichbarkeit der Wohnungen,
- nutzergerecht angepassten Küchen und Sanitärräumen,
- geeigneten Raumzuschnitten (durch Grundrissänderung),
- stufenlos erreichbaren Freisitzen,
- Rollstuhlabstellplätzen,
- reflexionsarmen, rutschhemmenden, fest verlegten, ggf. rollstuhlgeeigneten Bodenbelägen,
- Gegensprechanlagen mit Türöffner,
- bedarfsgerechten Bedienungsvorrichtungen (Schalter, Steckdosen, Tür- und Fenstergriffe, Taster, Regler) gemäß den Anforderungen der DIN 18025 Teil 1 oder Teil 2.
Bei der Umgestaltung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen darf das Gesamteinkommen sämtlicher zum Haushalt des selbstnutzenden Eigentümers rechnenden Personen (Haushaltsangehörige i. S. von § 5 Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz (HmbWofG)) die Einkommensgrenze des § 8 Abs. 2 HmbWoFG um nicht mehr als 50% überschreiten.
Fördermittel
Der Zuschuss beträgt maximal 15.000 €, mindestens 3.000 €.
Die gesamte Liste der förderfähigen Maßnahmen und deren Förderhöhe finden Sie in der Förderrichtlinie (ab Seite 13).
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Modernisierung - Barrierefreier Umbau"
Beratungszentrum für Technische Hilfen & Wohnraumanpassung
Richardstraße 45 (Richardhof), 22081 Hamburg
Telefon: 040 / 29 99 56 - 0
Telefax: 040 / 29 36 01
E-Mail: beratung@barrierefrei-leben.de
Internet: www.barrierefrei-leben.de
8. Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum
Mit dieser Förderung können die Mitglieder einer Baugemeinschaft mit individuellem Eigentum die Förderung nach der Förderrichtlinie Eigenheim in Anspruch nehmen.
Hierbei wird das Gebäude mit einer Teilungserklärung geteilt und die GbR in eine Wohnungseigentümergemeinschaft überführt. Die einzelnen Eigentümer erhalten Sondereigentum an ihren Wohnungen, einen Miteigentumsanteil (ideeller Bruchteil) am Grund und Boden und den gemeinschaftlichen Gebäudeteilen.
Dabei ist es bei der Förderung des Bauvorhabens einer Baugemeinschaft zusätzlich zu den in der Förderrichtlinie Eigenheim formulierten Fördergrundsätzen erforderlich, dass eine "Mitteilung über die Aufnahme in das Wohnraumförderungsprogramm" vorliegt, die von der Agentur für Baugemeinschaften erteilt wird.
Eine weitere Besonderheit gegenüber der Förderung nach Förderrichtlinie Eigenheim stellt die Möglichkeit der Gewährung eines Zwischenfinanzierungsdarlehens neben der individuellen Inanspruchnahme der Hamburger Wohneigentumsförderung dar. Sie ist auf solche Baugemeinschaften beschränkt, in denen mindestens 50% der Haushalte im Sinne der Förderrichtlinie Eigenheim förderfähig sind.
Fördermittel
Zwischenfinanzierungsdarlehen: bis 90% der von der WK anerkannten Gesamtkosten
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Baugemeinschaften mit individuellem Eigentum"
Beratungszentrum
montags bis donnerstags: von 8.00 bis 18.00 Uhr
freitags: von 8.00 bis 16.00 Uhr
Telefon: 24846 - 480
Telefax: 24846- 56 432
E-Mail: info@wk-hamburg.de
Agentur für Baugemeinschaften Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung
Wexstraße 7, 20355 Hamburg
Telefon: 040 / 428 40 23 33
Internet: www.hamburg.de/baugemeinschaften
9. Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum
Das Eigentum an Grundstück und Gebäude liegt in diesem Fall auf Dauer bei der Genossenschaft, d.h. die Selbstnutzer sind Anteilseigner der Genossenschaft und erhalten einen Dauernutzungsvertrag. Die Rechtsform der Bauphase bleibt ggf. bestehen, indem die GbR oder der Verein die Verwaltung der Wohnung übernimmt. Die Selbstnutzer dieser Genossenschaftswohnungen werden hausbezogen wie die Mitglieder einer Wohneigentumsanlage an den Entscheidungen über Investitionen (Instandsetzungen, Umbauten, Modernisierungen) beteiligt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Eigentum" / Förderrichtlinie
Als zentrale Anlaufstelle für Interessenten ist die Agentur für Baugemeinschaften als Teil der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt tätig. Dort werden auch mögliche Baugrundstücke angeboten.
Agentur für Baugemeinschaften Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Amt für Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung
Wexstraße 7, 20355 Hamburg
Telefon: 040 / 428 40 23 33
Internet: www.hamburg.de/baugemeinschaften