Hessen
Förderrichtlinien des Landes Hessen für 2012 (Stand: 18.01.2012)
1. Wohneigentum Neubau / Ersterwerb
Das Land Hessen fördert mit dem Hessen-Baudarlehen im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung den Bau oder Kauf eines neuen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung, wenn das Einkommen des antragstellenden Haushaltes die Einkommensgrenze nicht überschreitet und mehr als eine Person dem Haushalt zugehört. Generationenverbundenes Wohnen wird ebenfalls gefördert.
Fördervorrang hat der Erwerb von Wohneigentum durch Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht.
Fördermittel
Darlehenssumme: max. 50% der Gesamtkosten, bis zu 80.000 €
Auszahlung: 100%
Zinsen: ca. 30% unter dem Kapitalmarktniveau
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Informationen zu Förderprogramm "Wohneigentum Neubau / Ersterwerb"
Beate Ginglas
E-Mail: beate.ginglas@wibank.de
Telefon: 069 9132-5559
Sabine Kleinhans
E-Mail: sabine.kleinhans@wibank.de
Telefon: 069 9132-2668
2. Hessen-Darlehen
Das Land Hessen fördert mit dem Hessen-Darlehen Erwerb von Gebrauchtimmobilien zur Selbstnutzung (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen), wenn der antragstellende Haushalt die Einkommensgrenze einhält.
Fördervorrang hat der Erwerb von Wohneigentum durch Familien und andere Haushalte mit zwei und mehr Kindern sowie Haushalte, bei denen wegen einer Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht.
Nachrangig gefördert werden in begründeten Fällen der Erwerb vorhandenen Wohnraums durch Haushalte ohne Kinder oder im Falle von Mieterprivatisierung.
Fördermittel
Darlehenssumme: max. 50% der Gesamtkosten, bis zu 80.000 €.
Auszahlung: 100% in einem Betrag; sofern Modernisierungen mitfinanziert werden, anteilig erst nach Abschluss der Maßnahmen
Zinsen: ca. 30% unter dem Kapitalmarktniveau
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Informationen zu Förderprogramm "Hessen-Darlehen Bestandserwerb"
Beate Ginglas
E-Mail: beate.ginglas@wibank.de
Telefon: 069 9132-5559
Erich Wacker
E-Mail: erich.wacker@wibank.de
Telefon: 069 9132-2626
3. Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen fördert mit Zuschüssen Maßnahmen zur Anpassung des selbst genutzten Wohneigentums an die Bedürfnisse der die Wohnung nutzenden behinderten Person. Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück.
Fördermittel
max. Zuschuss (Prozentsatz der Kosten der förderfähigen Maßnahmen): 50%
Förderfähige Kosten max. pro Wohneinheit: 25.000 €
Maßnahmenkosten unter 1.000 € werden nicht gefördert.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Ralph Glamser
Kontaktformular: Kontakt Ralph Glamser
Telefon: 069 9132-2587
Telefax: 069 9132-8-2587