Mecklenburg-Vorpommern
Förderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern für 2010 (Stand: 1.10.2010)
1. Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum durch Alleinerziehende und Familien mit Kindern
Gefördert werden mit Darlehen Maßnahmen in und an Wohngebäuden, die vor dem 1. Januar 1970 fertig gestellt wurden und max. vier Wohnungen haben, und sich in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern befinden, wenn zum antragstellenden Haushalt mindestens ein Kind angehört.
Folgende Maßnahmen werden gefördert
- Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum
- Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Wohnungen
- Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen
- Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
- Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau
Fördermittel
Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum
| Förderungen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum
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| zuwendungsfähige Ausgaben max.
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Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben)
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Darlehen max.
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Zusatzdarlehen pro Kind
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| 500 €/qm bzw. 50.000 €/WE
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40%
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20.000 €
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3.000 €
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Schaffung von barrierefreien Wohnungen
Darlehen bis zur Höhe der Mehrausgaben, höchstens bis zu 250 €/qm Wohnfläche
Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen
| Förderungen Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen
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| zuwendungsfähige Ausgaben max.
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Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben)
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Darlehen max.
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| 130 €/qm bzw. 8.000 €/WE
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40%
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3.200 €
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Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
| Förderungen Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
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| zuwendungsfähige Ausgaben max.
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Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben)
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| 300 €/qm Bruttogrundfläche
des zu überdachenden letzten Geschosses
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40%
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Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau
| Förderungen Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau
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| zuwendungsfähige Ausgaben max.
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Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben)
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Darlehen max.
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| 50 €/qm bzw. 3.000 €/WE
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40%
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1.200 €/WE
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Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Merkblatt: Informationen zu Förderprogramm "Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum durch Alleinerziehende und Familien mit Kindern"
Frau Wienck
Telefon: (03 85) 63 63-13 41
Frau Czirpka
Telefon: (03 85) 63 63-13 40
2. Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren
Gefördert werden mit Darlehen Maßnahmen in und an Wohngebäuden, die vor dem 1. Januar 1949 fertig gestellt wurden und max. vier Wohnungen haben, und sich in innerstädtischen Altbauquartieren oder in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern befinden.
Fördermittel
Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum
| Förderungen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum
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| zuwendungsfähige Ausgaben max.
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Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben)
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Darlehen max.
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Zusatzdarlehen pro Kind
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| 1.000 €/qm bzw. 60.000 €/WE
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40%
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24.000 €
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3.000 €
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Schaffung von barrierefreien Wohnungen
Darlehen bis zur Höhe der Mehrausgaben, höchstens bis zu 250 €/qm Wohnfläche
Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen
| Förderungen Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen
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| zuwendungsfähige Ausgaben max.
|
Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben)
|
Darlehen max.
|
| 130 €/qm bzw. 8.000 €/WE
|
40%
|
3.200 €
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Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
| Förderungen Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
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| zuwendungsfähige Ausgaben max.
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Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben)
|
| 300 €/qm Bruttogrundfläche
des zu überdachenden letzten Geschosses
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40%
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Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau
| Förderungen Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau
|
| zuwendungsfähige Ausgaben max.
|
Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben)
|
Darlehen max.
|
| 50 €/qm bzw. 3.000 €/WE
|
40%
|
1.200 €/WE
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Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Informationen zu Förderprogramm "Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartiere"
Frau Wienck
Telefon: (03 85) 63 63-13 41
Frau Czirpka
Telefon: (03 85) 63 63-13 40
3. Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen im Programm Stadtumbau Ost
Gefördert werden Rückbau bzw. Teilrückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen zur Stabilisierung der kommunalen Wohnungsmärkte sowie Investitionen für die Aufwertung der vom Rückbau betroffenen Stadtquartiere.
Die einzelnen Rückbaumaßnahmen werden von den Wohnungseigentümern (Wohnungsgesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, private Wohnungseigentümer) geplant und durchgeführt. Eine Förderung erfolgt nur dann, wenn die Rückbauvorhaben den jeweiligen kommunalen Stadtentwicklungskonzepten bzw. bei kleineren Gemeinden, in denen weniger als 100 Wohnungen zurück gebaut werden sollen, den Grobkonzepten entsprechen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Informationen zu Förderprogramm "Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen im Programm Stadtumbau Ost"
Frau Silke Schmeling
Telefon: (03 85) 63 63-13 45
Frau Petra Czirpka
Telefon: (03 85) 63 63-13 40