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Mecklenburg-Vorpommern

Förderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern für 2010 (Stand: 1.10.2010)

1. Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum durch Alleinerziehende und Familien mit Kindern

Gefördert werden mit Darlehen Maßnahmen in und an Wohngebäuden, die vor dem 1. Januar 1970 fertig gestellt wurden und max. vier Wohnungen haben, und sich in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern befinden, wenn zum antragstellenden Haushalt mindestens ein Kind angehört.

Folgende Maßnahmen werden gefördert

  • Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum
  • Maßnahmen zur Schaffung von barrierefreien Wohnungen
  • Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen
  • Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
  • Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau
Fördermittel

Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum

Förderungen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum
zuwendungsfähige Ausgaben max. Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben) Darlehen max. Zusatzdarlehen pro Kind
500 €/qm bzw. 50.000 €/WE 40% 20.000 € 3.000 €


Schaffung von barrierefreien Wohnungen

Darlehen bis zur Höhe der Mehrausgaben, höchstens bis zu 250 €/qm Wohnfläche

Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen

Förderungen Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen
zuwendungsfähige Ausgaben max. Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben) Darlehen max.
130 €/qm bzw. 8.000 €/WE 40% 3.200 €


Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau

Förderungen Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
zuwendungsfähige Ausgaben max. Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben)
300 €/qm Bruttogrundfläche des zu überdachenden letzten Geschosses 40%


Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau

Förderungen Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau
zuwendungsfähige Ausgaben max. Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben) Darlehen max.
50 €/qm bzw. 3.000 €/WE 40% 1.200 €/WE


Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Merkblatt: Informationen zu Förderprogramm "Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum durch Alleinerziehende und Familien mit Kindern"

Frau Wienck
Telefon: (03 85) 63 63-13 41

Frau Czirpka
Telefon: (03 85) 63 63-13 40




2. Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartieren

Gefördert werden mit Darlehen Maßnahmen in und an Wohngebäuden, die vor dem 1. Januar 1949 fertig gestellt wurden und max. vier Wohnungen haben, und sich in innerstädtischen Altbauquartieren oder in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern befinden.

Fördermittel

Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum

Förderungen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohneigentum
zuwendungsfähige Ausgaben max. Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben) Darlehen max. Zusatzdarlehen pro Kind
1.000 €/qm bzw. 60.000 €/WE 40% 24.000 € 3.000 €


Schaffung von barrierefreien Wohnungen

Darlehen bis zur Höhe der Mehrausgaben, höchstens bis zu 250 €/qm Wohnfläche

Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen

Förderungen Nachträglicher Anbau bzw. Ersatz von Balkonen
zuwendungsfähige Ausgaben max. Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben) Darlehen max.
130 €/qm bzw. 8.000 €/WE 40% 3.200 €


Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau

Förderungen Dachaufbau nach einem partiellen Gebäuderückbau
zuwendungsfähige Ausgaben max. Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben)
300 €/qm Bruttogrundfläche des zu überdachenden letzten Geschosses 40%


Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau

Förderungen Wiederherstellung von Außenanlagen nach einem partiellen Gebäuderückbau
zuwendungsfähige Ausgaben max. Darlehen (Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben) Darlehen max.
50 €/qm bzw. 3.000 €/WE 40% 1.200 €/WE


Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Informationen zu Förderprogramm "Modernisierung und Instandsetzung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie von selbst genutztem Wohneigentum in innerstädtischen Altbauquartiere"

Frau Wienck
Telefon: (03 85) 63 63-13 41

Frau Czirpka
Telefon: (03 85) 63 63-13 40



3. Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen im Programm Stadtumbau Ost

Gefördert werden Rückbau bzw. Teilrückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen zur Stabilisierung der kommunalen Wohnungsmärkte sowie Investitionen für die Aufwertung der vom Rückbau betroffenen Stadtquartiere.

Die einzelnen Rückbaumaßnahmen werden von den Wohnungseigentümern (Wohnungsgesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, private Wohnungseigentümer) geplant und durchgeführt. Eine Förderung erfolgt nur dann, wenn die Rückbauvorhaben den jeweiligen kommunalen Stadtentwicklungskonzepten bzw. bei kleineren Gemeinden, in denen weniger als 100 Wohnungen zurück gebaut werden sollen, den Grobkonzepten entsprechen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Informationen zu Förderprogramm "Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen im Programm Stadtumbau Ost"

Frau Silke Schmeling
Telefon: (03 85) 63 63-13 45

Frau Petra Czirpka
Telefon: (03 85) 63 63-13 40