Niedersachsen
Förderrichtlinien des Landes Niedersachsen für 2011 (Stand: 1.03.2011)
1. Eigentum für kinderreiche Haushalte
Das Land Niedersachsen fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Neubau bzw. Erstbezug, Ausbau, Umbau und Erweiterung sowie Kauf und Erwerb bestehender Immobilie in Zusammenhang mit Modernisierung.
Gefördert werden kinderreiche Haushalte (2 und mehr Kinder, bei Aus- und Umbau 3 und mehr Kinder), wenn deren Haushaltseinkommen je nach Vorhaben und dessen Standort die Einkommensgrenzen einhält.
Welchem Gebiet der Mietenstufe der Standort Ihres Vorhabens zugeordnet wird, erfahren Sie bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderungsstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde).
Fördermittel
| Vorhaben
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Bedingung
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Förderung
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| Neubau und Erstbezug |
Haushalte mit 2 Kindern
(wenn 1 Kind noch nicht 15 Jahre alt ist) |
35.000 € |
jedes weitere Kind
(unter 15 Jahren)
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5.000 €
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Erhöhung für energiesparende Bauweise
(KfW 70 oder 85 oder Passiv)
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5.000 €
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| Um-, Ausbau und Erweiterung
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Haushalte mit 3 und mehr Kindern
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460 €/qm neu zu schaffender Wohnfläche, sofern der zusätzliche Wohnraum aufgrund der Familiengröße benötigt wird
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| altengerechte Wohnraumanpassung
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Haushalte mit mind. 1 Kind und einer über 60 Jahre alten Person
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bis zu 40% der durch die Maßnahme verursachten Kosten mind. 10.000 €
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| Kauf bzw. Erwerb eines Eigenheimes
oder einer Eigentumswohnung in Zusammenhang mit Modernisierung |
Haushalte mit 2 Kindern
(wenn 1 Kind noch nicht 15 Jahre alt ist) |
25.000 € |
jedes weitere Kind (unter 15 Jahren)
|
5.000 €
|
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Eigentum für kinderreiche Haushalte"
Telefon: 0511. 30031-313
Telefax: 0511. 30031-11313
E-Mail: wohnraum@nbank.de
Kontaktformular: Kontaktformular
2. Eigentum für schwerbehinderte Menschen
Das Land Niedersachsen fördert mit zinsgünstigen Darlehen Neubau bzw. Erstbezug, Ausbau, Umbau und Erweiterung sowie Kauf und Erwerb bestehender Immobilie in Zusammenhang mit Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum.
Gefördert werden Haushalte mit schwerbehinderten Personen, bei denen aufgrund der Behinderung ein baulicher Aufwand erforderlich ist, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten, wenn deren Haushaltseinkommen je nach Vorhaben und dessen Standort die Einkommensgrenzen einhält.
Welchem Gebiet der Mietenstufe der Standort Ihres Vorhabens zugeordnet wird, erfahren Sie bei der für den Bauort zuständigen Wohnraumförderungsstelle (Landkreis, Stadt bzw. Gemeinde).
Fördermittel
| Vorhaben
|
Bedingung
|
Förderung
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| Neubau und Erstbezug |
Haushalte mit keinem oder 1 Kind
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40.000 € |
Haushalte mit 2 Kindern (wenn 1 Kind unter 15 Jahren)
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45.000 € |
jedes weitere Kind
(unter 15 Jahren)
|
5.000 €
|
Erhöhung für energiesparende Bauweise
(KfW 70 oder 85 oder Passiv)
|
5.000 €
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| Im Darlehen sind generell 10.000 € für behindertenbedingte Baumaßnahmen enthalten.
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| Um-, Ausbau und Erweiterung
bzw. Anpassung des vorhandenen Wohnraums an besondere Bedürfnisse von Schwerbehinderten
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max. Darlehen, wenn zusätzlicher Wohnraum
wegen der Art der Behinderung benötigt wird.
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10.000 €
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| Kauf bzw. Erwerb eines Eigenheimes
oder einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung in Zusammenhang mit Modernisierung |
Haushalte mit keinem oder 1 Kind
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30.000 €
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Haushalte mit 2 Kindern
(wenn 1 Kind unter 15 Jahren)
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35.000 €
|
jedes weitere Kind (unter 15 Jahren)
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5.000 €
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Darin enthalten sind generell 10.000 € für Mehraufwendungen aufgrund der besonderen baulichen Maßnahmen für schwerbehinderte Personen.
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Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Eigentum für schwerbehinderte Menschen"
Telefon: 0511. 30031-313
Telefax: 0511. 30031-11313
E-Mail: wohnraum@nbank.de
Kontaktformular: Kontaktformular
3. Erwerb und Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum in Fördergebieten
Das Land Niedersachsen fördert mit zinsgünstigen Darlehen Kauf/Erwerb bestehender Immobilie im Zusammenhang mit Modernisierung von Wohnungen zur Selbstnutzung in städtebaulichen Sanierungsgebieten, vor allem in Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, in Gebieten, in denen vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) eingeleitet worden sind sowie in ehemaligen Unterkunftsgebieten.
Gefördert werden Haushalte mit mindestens einem Kind und schwerbehinderten Haushaltsangehörigen, wenn deren Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze nach Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzt (§3 Abs. 2 NWoFG) um nicht mehr als 60 % übersteigt.
Fördermittel
| Schwerbehinderte bzw. Haushalte mit keinem oder 1 Kind
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Schwerbehinderte bzw. Haushalte mit 2 Kindern (wenn 1 Kind unter 15 Jahren)
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jedes weitere Kind
(unter 15 Jahren)
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zusätzlich aufgrund der durch die Schwerbehinderung bedingten Mehraufwendungen
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| 20.000 €
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25.000 €
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5.000 €
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10.000 €
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Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Erwerb und Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum in Fördergebieten"
Telefon: 0511. 30031-313
Telefax: 0511. 30031-11313
E-Mail: wohnraum@nbank.de
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4. Energetische Modernisierung von Wohneigentum
Das Land Niedersachsen fördert mit zinsgünstigen Darlehen energetische Modernisierung von selbstgenutzten Wohneigentum, das bis zum 01.01.1995 fertiggestellt wurde.
Das Haushaltseinkommen des antragstellenden Haushaltes darf die Einkommensgrenze nach § 3 NWoFG nicht mehr als um 20% überschreiten.
Gefördert werden Maßnahmen zur CO2-Minderung und Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien, wie z.B.:
- nachträgliche Wärmedämmung
- der Gebäudeaußenwände,
- des Daches (Einbau ausreichender Dämmschichten im Dach oder Wärmedämmung von obersten Geschoßdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen)
- der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
- Fenstererneuerung
- Erneuerung von Heiztechnik auf Basis fossiler Brennstoffe
- Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Fördermittel
Darlehen-Anteil bei Kosten zwischen 10.000 und 75.000 €: 40%
In Ausnahmefällen kann ein Darlehen in Höhe von 85 % der Gesamtkosten gewährt werden, wenn das daraus resultierende Darlehen den Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigt. In diesen Fällen ist das Darlehen mit 2 % zu verzinsen und mit anfänglich 5 % zu tilgen.
Modernisierungsmaßnahmen mit Kosten von weniger als 10.000 € werden nicht gefördert.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Energetische Modernisierung von Wohneigentum"
Telefon: 0511. 30031-313
Telefax: 0511. 30031-11313
E-Mail: wohnraum@nbank.de
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5. Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen
Die NBank verbilligt das ohnehin schon günstige Darlehen der KfW-Bankengruppe "Energieeffizient Sanieren - Kredit (Einzelmaßnahmen)" (KfW-Programm Nr. 152). Auf die Konditionen des KfW-Programms wird ein Zinszuschuss für die ersten 10 Jahre der Darlehenslaufzeit gewährt.
Gefördert werden Wohngebäude, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde. Förderfähige Maßnahmen sind:
- Wärmedämmung der Außenwände
- Wärmedämmung des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung der Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und der Außentüren
- Erneuerung / Einbau einer Lüftungsanlage
- Erneuerung der Heizungsanlage einschließlich Einbau einer Umwälzpumpe der Energieeffizienzklasse A und ggf. einer hocheffizienten Zirkulationspumpe sowie Durchführung eines hydraulischen Abgleichs
- Planungs- und Baubegleitungsleistungen
Fördermittel
Anteil an förderfähigen Kosten: 100%
Darlehensbetrag mind. je WE: 10.000 €
Darlehensbetrag max. je WE / Kreditnehmer: 50.000 / 10.000.000 €
Laufzeit: 10 oder 20 Jahre
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Energieeffizienzdarlehen Niedersachsen"
Telefon: 0511. 30031-313
Telefax: 0511. 30031-11313
E-Mail: wohnraum@nbank.de
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6. Landesbürgschaften für den Wohnungsbau
Das Land Niedersachsen vergibt Bürgschaften
- für den Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum
- für Um- und Ausbau, Erweiterung sowie Modernisierung von Wohnraum
- für den Erwerb von bestehendem Wohnraum zur Selbstnutzung
- an Investoren für selbstgenutzte und vermietete Wohngebäude zur Anschlussfinanzierung von verbürgten Darlehen auch bei gleichzeitigem Gläubigerwechsel
- als Ausfallbürgschaften nach Maßgabe der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Übernahme von Bürgschaften des Landes zur Förderung des Wohnungswesens (AVB)
- für Darlehen, wenn sie außerhalb der Beleihungsgrenze für erststellige Darlehen dinglich gesichert sind, jedoch nur wenn die Verzinsung und Tilgung des verbürgten Darlehens und der ihm vorgehenden und gleichrangigen Lasten neben angemessenen Bewirtschaftungskosten, ohne Berücksichtigung der Abschreibung, auf die Dauer gesichert erscheint
Fördermittel
Bürgschaften für Darlehen von mind. 5.000 €
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Landesbürgschaften für den Wohnungsbau"
Telefon: 0511. 30031-313
Telefax: 0511. 30031-11313
E-Mail: wohnraum@nbank.de
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