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Nordrhein-Westfalen

Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für 2011 (Stand: 15.04.2011)

Für Förderprogramme für selbst genutztes Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen die NRW.Bank den speziell hierfür entwickelten Förderberater zur Verfügung:
Förderberater NRW.Bank

Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Marion Kopp
Telefon: +4921191741-7659
Telefax: +4921191741-7760
E-Mail: Marion.Kopp@nrwbank.de

Martina Lüdeke
Telefon: +49 211 91741 - 7640
Telefax: +49 211 91741 - 7760
E-Mail: martina.luedeke@nrwbank.de

Jürgen Jankowski
Telefon: +49 211 91741 - 7647
Telefax: +49 211 91741 - 7760
E-Mail: juergen.jankowski@nrwbank.de



1. Bau oder Kauf einer neuen Immobilie

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen Neubau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung sowie Ersterwerb schlüsselfertiger Eigenheime oder Eigentumswohnungen vom Bauträger zur Selbstnutzung (innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung).

Gefördert werden Haushalte, die Einkommensgrenzen einhalten, mit mind. einem Kind oder einem schwerbehinderten Haushaltsangehörigen (Grad der Behinderung mind. 50).


Fördermittel

Die Förderung besteht aus einer Grundpauschale, die je nach Kostenkategorie der Gemeinde (K1 bis K3) und Art des Bauvorhabens variiert. Zusätzlich können weitere Fördermittel (Bonus und Starterdarlehen) in Anspruch genommen werden, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. In welche Kostenkategorie Ihr Bauort oder Kaufort fällt und ob dort ein Stadtbonus gewährt wird, erfahren Sie hier: Kostenkategorie der Gemeinde.

Art Neubau/ Ersterwerb einschließlich Anbau und Aufstockung eines Gebäudes Neuschaffung eines Förderobjektes durch Änderung, Nutzungsänderung oder den Erwerb eines solchen Objektes
Grundpauschale K1 40.000 € 32.000 €
Grundpauschale K2 60.000 € 48.000 €
Grundpauschale K3 70.000 € 56.000 €
Zusätzlich
Kinderbonus je Kind 5.000 € 4.000 €
Stadtbonus (nur bestimmte Orte) 15.000 € 12.000 €
erhöhter Stadtbonus (nur bestimmte Orte) 20.000 € 16.000 €
Starterdarlehen 10.000 € 10.000 €


Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Förderprogramm "Bau oder Kauf einer neuen Immobilie"



2. Kauf einer gebrauchten Immobilie

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Erwerb gebrauchter Eigenheime oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung.

Gefördert werden Haushalte, die Einkommensgrenzen einhalten, mit mind. einem Kind oder einem schwerbehinderten Haushaltsangehörigen (Grad der Behinderung mind. 50).

Fördermittel

Gefördert wird je nach Kostenkategorie der Gemeinde (K1 bis K3) und abhängig davon, ob für die Immobilie vor dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt wurde oder der Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 nachgewiesen wird, nach dem Standort Ihres Bauvorhabens, mit einer Grundpauschale. Zusätzlich können weitere Fördermittel (Bonus und Starterdarlehen) in Anspruch genommen werden, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind. In welche Kostenkategorie Ihr Bauort oder Kaufort fällt und ob dort ein Stadtbonus gewährt wird, erfahren Sie hier: Kostenkategorie der Gemeinde.

Art Kauf gebrauchter Eigenheime und Eigentumswohnungen, für die nach dem 31.12.1994 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt oder für die mindestens der Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 nachgewiesen wird Kauf gebrauchter Eigenheime, die nicht die genannten energetischen Standard erfüllen, nur in Kombination mit baulichen Maßnahmen zum Zweck der energetischen Verbesserung und anderer Wohnwertverbesserungen
Grundpauschale K1 28.000 € 32.000 €
Grundpauschale K2 42.000 € 48.000 €
Grundpauschale K3 49.000 € 56.000 €
Zusätzlich
Kinderbonus je Kind 3.500 € 4.000 €
Stadtbonus (nur bestimmte Orte) 10.500 € 12.000 €
erhöhter Stadtbonus (nur bestimmte Orte) 14.000 € 16.000 €
Starterdarlehen 10.000 € 10.000 €


Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Förderprogramm "Kauf einer gebrauchten Immobilie"



3. Verbesserung der Energieeffizienz

Die NRW-Bank fördert bauliche Maßnahmen (Modernisierung) und die hierdurch bedingten Kosten, die zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und damit zur Senkung der Nebenkosten im Sozialwohnungsbestand sowie zu einer verstärkten CO2-Einsparung beitragen.

Förderfähig sind Wohnungen,

  • wenn der Bauantrag für das Gebäude vor dem 31.12.1994 gestellt oder die Bauanzeige getätigt wurde,
  • das anrechenbare Einkommen des nutzenden Haushalts die Einkommensgrenzen des § 13 Abs. 1 WFNG nicht übersteigt.
Fördermittel

Die Darlehenshöhe beträgt maximal 80% der Gesamtkosten, höchstens jedoch 40.000 €, mindestens 2.500 €.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Förderprogramm "Verbesserung der Energieeffizienz"



4. Menschen mit Behinderung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen Baumaßnahmen für behinderte Menschen, die im Zusammenhang mit der Neuschaffung, dem Erwerb oder der Nachrüstung von Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen, die wegen der Art der Behinderung erforderlich sind. Hierunter fallen z.B. eine Rampe oder Hebeanlage, eine behindertengerechte Küche oder ein behindertengerechtes Bad/WC.

Fördermittel

Der Darlehensbetrag ist auf die Mehrkosten der Baumaßnahme für die behindertengerechte Gestaltung beschränkt. Die Höhe des Darlehens hängt dabei vom Einkommen des Haushaltes ab:

Einkommen des Haushaltes überschreitet nicht die Einkommensgrenze: Darlehen über maximal 20.000 €
Einkommen des Haushaltes überschreitet die Einkommensgrenze nicht mehr als um 40%: Darlehen über maximal 10.000 €


Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Förderprogramm "Menschen mit Behinderung"



5. Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Umgestaltung des Wohnungsbestandes, die dazu führt, dass die Wohnung möglichst barrierefrei von allen Altersgruppen und insbesondere auch von älteren Menschen genutzt werden kann.

Förderfähige Maßnahmen sind z.B.
  • Einbau einer bodengleichen Dusche,
  • Grundrissveränderungen zur Schaffung notwendiger Bewegungsflächen,
  • Ausstattungsverbesserungen, wie z.B. unterfahrbarer Waschtisch, erhöhte Toilette, Verlegung von Schaltern, Steckdosen und Haltegriffen,
  • Einbau neuer, verbreiterter Türen (Innentüren, Wohnungsabschlusstüren und Balkontüren zum Abbau von Türschwellen),
  • Schaffung stufenfrei erreichbarer Abstellflächen,
  • Umbau/Anbau eines Balkons oder einer Terrasse (barrierefrei),
  • Überwindung von Differenzstufen zwischen Eingang und Erdgeschoss durch Rampen, Aufzug, Treppenlift oder Umgestaltung eines Nebeneingangs,
  • Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern,
  • Einbau, Anbau und Modernisierung eines Aufzugs,
  • Einbau von Orientierungssystemen für Menschen mit sensorischen Einschränkungen (Ausstattung mit auditiven, visuellen und taktilen Orientierungshilfen).
Die baulichen Maßnahmen und Kosten, die durch den Umbau erforderlich werden, können in die Förderung mit einbezogen werden

Fördermittel

Das Darlehen beträgt maximal:
  • 15.000 € pro Wohnung, höchstens 50% der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
  • Bei Wohnungen, für die zeitgleich Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand (Nr. 5 der Richtlinien BestandsInvest) gefördert werden, beträgt das Darlehen höchstens 80% der Bau- und Baunebenkosten.
  • wird erstmalig ein Aufzug eingebaut, erhöht sich die Darlehenshöchstgrenze um 2.100 €.
Darlehensbeträge unter 1.500 € pro Wohnung werden nicht bewilligt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Förderprogramm "Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand"



6. Denkmalgerechte Erneuerung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit zinsgünstigen Darlehen Maßnahmen zur denkmalgerechten Modernisierung und energetischen Optimierung von Wohngebäuden in historischen Stadt- und Ortskernen, in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen, in sonstigen Gebieten mit Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen:
  • denkmalgerechte Fassadensanierung einschließlich Wärmedämmung
  • denkmalgerechte Dacherneuerung einschließlich Wärmedämmung
  • Restaurierung und Erneuerung von Fenstern und Haustüren
  • Trockenlegung und Wärmedämmung von Kellern
  • Instandsetzungen, die durch die durchgeführten Maßnahmen verursacht werden.
Fördermittel

Die Darlehenshöhe beträgt 40.000 € pro Wohnung, maximal jedoch 50% der Gesamtkosten, mindestens 2.500€.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Förderprogramm "Denkmalgerechte Erneuerung"



7. Wohneigentumssichererungshilfe

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt zinslose Darlehen für Haushalte in wirtschaftlichen Notlagen, denen der Verlust ihrer selbst genutzten Immobilie droht.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Förderprogramm "Wohneigentumssichererungshilfe"

Im Rheinland

Martina Schnelting
Telefon: +49 211 91741 - 7670
Telefax: +49 211 91741 - 7760
E-Mail: info@nrwbank.de

Martina Dohmen
Telefon: +49 211 91741 - 7667
Telefax: +49 211 91741 - 7760
E-Mail: info@nrwbank.de

In Westfalen

Andrea Osterhues
Telefon: +49 211 91741 - 4763
Telefax: +49 211 91741 - 2842
E-Mail: info@nrwbank.de