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Rheinland-Pfalz

Förderrichtlinien des Landes Rheinland-Pfalz für 2011 (Stand: 20.02.2011):

1. Förderung von selbst genutztem Wohnraum

Das Land Rheinland-Pfalz fördert mit einem zinsverbilligten Darlehen den Bau und Kauf eines Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung sowie den Aus-, Umbau und Erweiterung von selbst genutzten Wohnungen, sofern der antragstellende Haushalt die Einkommensgrenze einhält.

Mit dem Fördermittelrechner der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz können Sie selbst ermitteln, ob und in welcher Höhe Sie Fördermittel erhalten können.
Fördermittelrechner der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz

Fördermittel

Die Höhe des Darlehens der Grundförderung ist abhängig vom Haushaltseinkommen und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Je nach Standort und Art Ihres Vorhabens kann sich die Höhe des Darlehens erhöhen.

Grundförderung
  Mietenstufe 1 bis 3 Mietenstufe 4 bis 5
Haushaltseinkommen bis zu 10% über der Einkommensgrenze bis zu 40% über der Einkommensgrenze bis zu 20% über der Einkommensgrenze bis zu 50% über der Einkommensgrenze
  pro Person* pro Kind pro Person* pro Kind pro Person* pro Kind pro Person* pro Kind
  8.000 € 4.000 € 5.000 € 3.000 € 8.000 € 4.000 € 5.000 € 3.000 €
         
Erhöhung der Darlehen
Vorhaben in Mainz (Mietenstufe 5) pauschal 10.000 € pauschal 10.000 € pauschal 10.000 € pauschal 10.000 €
Vorhaben in Städten und Gemeinden der Mietenstufe 4 pauschal 6.000 € pauschal 6.000 € pauschal 6.000 € pauschal 6.000 €
Vorhaben in Städten und Gemeinden der Mietenstufe 3 pauschal 5.000 € pauschal 5.000 € pauschal 5.000 € pauschal 5.000 €
Bauliche Maßnahmen für schwerbehinderte Menschen, pro schwerbehinderte Person pauschal 10.000 € pauschal 10.000 € pauschal 10.000 € pauschal 10.000 €

* Erhöhung des Grundbetrages um eine Person bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften, bei denen beide (Ehe-)Partner unter 40 Jahre sind, und pro schwerbehinderte Person im Haushalt

Bei Erwerb, Ausbau-, Umbau-, Umwandlungs- und Erweiterungsmaßnahmen beträgt die Höhe der Darlehen nicht mehr als 30%, bei Haushalten mit mindestens Kindern nicht mehr als 35% der Gesamtkosten.

Bei Neubau und Ersterwerb beträgt die Höhe der Darlehen nicht mehr als 25%, bei Haushalten mit mindestens 2 Kindern nicht mehr als 30% der Gesamtkosten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Förderung von selbst genutztem Wohnraum

Ansprechpartner bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz



2. Förderung der Modernisierung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum, die den Gebrauchswert einer Wohnung nachhaltig erhöht oder/und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert und/oder die Einsparung von Energie oder Wasser bewirkt.

Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen von der Hausbank, wenn die Gesamteinkommen des Haushaltes die Einkommensgrenze nicht mehr als um 60% überschreitet.

Die Zuschussvariante wird gewährt, wenn die Gesamteinkommen des Haushaltes die Einkommensgrenze nicht mehr als um 10% überschreitet.

Fördermittel

Darlehen:
Die Höhe des Darlehens beträgt 460 €/qm förderfähige Wohnfläche und bis zu 100% der Investitionskosten für die geplanten förderfähigen Maßnahmen.

Zuschuss:
Die Höhe des Investitionszuschusses beträgt 25% der förderfähigen Kosten. Eine Förderung wird nur gewährt, wenn für eine Wohnung mindestens 2.000 € und höchstens 10.000 € förderungsfähige Kosten nachgewiesen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Förderung der Modernisierung
Ansprechpartner bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz.




3. Umwandlung von Militärwohnungen in Eigentumswohnungen / Zuschuss

Die Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz (LTH) unterstützt den Erwerb ehemals militärisch genutzten Wohnraums zur Selbstnutzung.

Die Förderung erfolgt durch Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, dessen Höhe vom Familieneinkommen des Erwerbers sowie der Größe des zu erwerbenden Wohneigentums abhängt.

Fördermittel

Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 25.600 € betragen.

Einkommen Zuschuss
§ 9 WoFG 256 € je qm förderungsfähige Wohnfläche,
je qm förderungsfähige Wohnfläche, jedoch bis zu einer Wohnfläche von max.100 qm.
§ 9 WoFG + 40 v.H. 103 €

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Umwandlung von Militärwohnungen in Eigentumswohnungen / Zuschuss

Richtlinie über das Förderprogramm
Ansprechpartner bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz

Broschüre zur Konversion im Wohnungsbau



4. Wohnen in Orts- und Stadtkernen

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Stärkung der Innenstädte und Bestandsgebiete in Innenstädten und Innerortslagen. Gefördert werden:

Bauprojekte in innerörtlichen/innerstädtischen Lagen von Kommunen, die in der Regionalplanung die Zuweisung der besonderen Funktion Wohnen erhalten haben.

Dazu zählen insbesondere Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Bestand, Neubaumaßnahmen, soweit sie in innerörtlichen Lagen durchgeführt werden, und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung auf der im Eigentum des Antragstellers stehenden Wohnanlage.

Das zu fördernde Vorhaben muss mindestens vier in sich abgeschlossene Wohneinheiten umfassen. Bei der Planung der Wohnungen ist die DIN 18025, Teil II (barrierefreie Wohnungen), zugrunde zu legen. Die nutzbare Wohnfläche muss nach Fertigstellung mindestens 60% betragen.

Fördermittel

Mit einem Zuschuss bis zu 250 € pro qm Wohnfläche, höchstens jedoch 40% der förderfähigen Kosten.

In besonders begründeten Fällen kann der Zuschuss angehoben werden, wenn die erforderlichen Kosten für eine Sanierung bzw. Modernisierung oder den Umbau für spezielle Zielgruppen die Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme ausschließen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Förderung der Modernisierung

Ihre Ansprechpartner bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz finden Sie hier:
Ansprechpartner bei der Landestreuhandbank Rheinland-Pfalz




5. Förderprogramm für hocheffiziente Gebäude

Das Rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) fördert in einem anspruchsvollen Pilotvorhaben Eigentümer von Immobilien im Neubau und Bestand zur Erreichung eines hocheffizienten Wärmestandards in Verbindung mit Einsatz erneuerbarer Energien.

Fördermittel

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse:

  Energetischer Standard Gebäudetyp Zuschüsse/ qm Wohn- bzw. beheizter Nutzfläche Zuschüsse max.
Neubau: als neu errichtete Energiegewinn- oder Passivhäuser (Effizienzhaus 55) Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser 50 € 5000 €/ Objekt
Mehrfamilienhäuser 25 € 2.500 € je Wohnung und höchstens 25.000 € pro Objekt
Bestand: Niedrigenergiehäuser im Bestand (Effizienzhaus 85) Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser 50 € 5000 €/ Objekt
Mehrfamilienhäuser 25 € 2.500 € je Wohnung und höchstens 25.000 € pro Objekt
Niedrigenergiehäuser im Bestand (Effizienzhaus 70) Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser 80 € 8000 €/ Objekt
Mehrfamilienhäuser 40 € 4.000 € je Wohnung und höchstens 40.000 € pro Objekt

Bei besonders innovativen Konzepten für Wohngebäude auch auf Basis heute verfügbarer aber noch wenig verbreiteter Technik können festgelegte Zuschläge zu der Grundförderung gewährt werden. Die maximale Förderung einschließlich der Grundförderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenhäusern bis zu 10.000 € pro Objekt, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 5.000 € pro Wohnung und höchstens 50.000 € pro Objekt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Förderprogramm für hocheffiziente Gebäude
Telefon: 0631 - 34288444
Montag bis Freitag von 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
E-Mail: info@eor.de