Saarland
Förderrichtlinien des Saarlands für 2010 (Stand: 1.10.2010)
1. 5.100 SIKB Wohnraumförderung Neubau, Ersterwerb, wesentliche Baumaßnahmen
Gefördert werden mit Darlehen Neubau, Ersterwerb und wesentliche Baumaßnahmen in der "Besonderen Gebietskulisse", sofern der antragstellende Haushalt die Einkommensgrenze einhält.
Unter "Besondere Gebietskulisse" fallen u.a. Stadterneuerungsgebiete.
Ob der Standort Ihres Vorhabens zur "Besonderen Gebietskulisse" zugeordnet wird, kann die zuständige Gemeinde Auskunft geben und für die Antragsstellung bestätigen.
Fördermittel
| Darlehen (Prozentsatz der Gesamtkosten)
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Darlehen Neubau, Ersterwerb max.
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Darlehen wesentliche Baumaßnahmen max.
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Erhöhung des Darlehens pro Schwerbehinderte
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| 30%
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500 €/qm förderbare Wohnfläche
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400 €/qm förderbare Wohnfläche
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15.000 €
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Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Wohnraumförderung Neubau, Ersterwerb, wesentliche Baumaßnahmen"
Hotline: 018057 30 33-0
E-Mail: info@sikb.de
2. 5.110 SIKB Wohnraumförderung Modernisierung
Gefördert werden mit Darlehen Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnräume nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, in der "Besonderen Gebietskulisse", sofern der antragstellende Haushalt die Einkommensgrenze einhält.
Unter "Besondere Gebietskulisse" fallen u.a. Stadterneuerungsgebiete.
Ob der Standort Ihres Vorhabens zur "Besonderen Gebietskulisse" zugeordnet wird, kann die zuständige Gemeinde Auskunft geben und für die Antragsstellung bestätigen.
Fördermittel
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 €. Der förderbare Aufwand je Wohnung muss mindestens € 20.000 betragen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Wohnraumförderung Modernisierung"
Hotline: 018057 30 33-0
E-Mail: info@sikb.de
3. 5.120 SIKB Wohnraumförderung Erwerb von Bestandsobjekten ohne Modernisierung
Gefördert wird der Erwerb von vorhandenem Wohnraum in Ein- oder Zweifamilienhäusern zur Selbstnutzung, sofern sich der Wohnraum in der "Besonderen Gebietskulisse" befindet und der antragstellende Haushalt die Einkommensgrenze einhält.
Unter "Besondere Gebietskulisse" fallen u.a. Stadterneuerungsgebiete.
Ob der Standort Ihres Vorhabens zur "Besonderen Gebietskulisse" zugeordnet wird, kann die zuständige Gemeinde Auskunft geben und für die Antragsstellung bestätigen.
Der Wohnraum soll ohne wesentliche Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten bewohnt werden können; dies ist durch einen vereidigten Sachverständigen zu bestätigen. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen.
Fördermittel
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal 400 € je qm förderbarer Wohnfläche.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Wohnraumförderung Erwerb von Bestandsobjekten ohne Modernisierung"
Hotline: 018057 30 33-0
E-Mail: info@sikb.de
4. 5.130 SIKB Wohnraumförderung Erwerb von Bestandsobjekten mit anschließender Modernisierung
Gefördert wird Erwerb von vorhandenem Wohnraum in Ein- oder Zweifamilienhäusern zur Selbstnutzung mit anschließender Modernisierung, sofern sich der Wohnraum in der "Besonderen Gebietskulisse" befindet und der antragstellende Haushalt die Einkommensgrenze einhält.
Unter "Besondere Gebietskulisse" fallen u.a. Stadterneuerungsgebiete.
Ob der Standort Ihres Vorhabens zur "Besonderen Gebietskulisse" zugeordnet wird, kann die zuständige Gemeinde Auskunft geben und für die Antragsstellung bestätigen.
Modernisierung sind bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert des Wohnraums oder des Wohngebäudes nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken.
Der förderbare Modernisierungsaufwand je Wohnung muss mindestens € 12.500 betragen.
Fördermittel
Erwerb: Pauschalbetrag in Höhe von 25.000 €
Modernisierung: bis 80 % der förderfähigen Modernisierungskosten, max. 50.000 €.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Förderprogramm "Wohnraumförderung Erwerb von Bestandsobjekten mit anschließender Modernisierung"
Hotline: 018057 30 33-0
E-Mail: info@sikb.de