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Freistaat Sachsen

Förderbestimmungen des Freistaates Sachsen für 2011 (Stand: 17.03.2011)

1. Wohneigentum (Innerstädtisch Wohnen)

Das Land Sachsen fördert mit zinsgünstigen Darlehen den Erwerb eines bestehenden Wohngebäudes / einer Eigentumswohnung oder eines zur Umnutzung vorgesehenen Gebäudes in Verbindung mit Um- und Ausbau- sowie Sanierungsmaßnahmen sowie die Errichtung eines Wohngebäudes / einer Eigentumswohnung zur Schließung einer Baulücke oder durch Wohnbebauung einer Freifläche, welche dem städtebaulichen Lückenschluss dient, einschließlich Grundstückserwerb.

Die Förderung besteht aus einem öffentlichen Darlehen kombiniert mit einem KfW-Wohneigentumsdarlehen (124) mit Zinsverbilligung um 0,50% pro Jahr in den ersten 10 Jahren durch die Sächsische AufbauBank (SAB). Die Darlehen werden von der SAB vergeben. Die Gewährung des öffentlichen Darlehens setzt die Einbindung des KfW-Wohneigentumsdarlehens mit mindestens 30% des Fremdfinanzierungsbedarfs voraus.

Fördermittel

Öffentliches Darlehen zur Schaffung von Wohneigentum im innerstädtischen Bereich:

Pro Haushalt max.: 50.000 €
Pro Kind max.: 35.000 €
Herstellung einer von Familienangehörigen genutzten Einliegerwohnung: 35.000 €

KfW Wohneigentumsdarlehen (124) mit Zinsverbilligung durch die SAB:

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 €. Der Anteil am Fremdfinanzierungsbedaf darf 30% nicht unterschreiten.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

www.sab.sachsen.de

Telefon: 0351 / 4910 - 4920
Fax: 0351 / 4910 - 4105
Kontaktformular: www.sab-sachsen.eu



2. Energetische Sanierung (Energiespardarlehen)

Das Land Sachsen fördert mit Darlehen die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden auf der Basis einer energetischen Bewertung. Für die energetische Bewertung wird ein Zuschuss gewährt.

Gefördert werden:

  • Verbesserung der Wärmedämmung (zum Beispiel Außenwände, Fenster, Dach, Kellerdecke oder erdberührende Außenflächen beheizter Räume)
  • Nutzung erneuerbarer Energien (zum Beispiel solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen)
  • Verbesserung der Energieeffizienz (Austausch von Kohle, Öl-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen durch Brennwertzentralheizungen)
Fördermittel

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 €, mindestens 5.000 €. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 % der nachgewiesenen Ausgaben für die energetische Bewertung, maximal jedoch 500 € pro Gebäude.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

www.sab.sachsen.de

Telefon: 0351 / 4910 - 4920
Fax: 0351 / 4910 - 4105
Kontaktformular: www.sab-sachsen.eu



3. Mehrgenerationenwohnen

Das Land Sachsen fördert investive Maßnahmen zur nachträglichen bedarfsgerechten Anpassung bestehender innerstädtischer Wohngebäude für integrative generationenübergreifende Wohnformen mit einem öffentlichen Darlehen.
Gefördert werden:
  • Einbau von bedarfsgerechten und gebäudespezifisch geeigneten Aufzügen,
  • Veränderungen von Grundrissen im Wohngebäude,
  • Schaffung von Gemeinschaftsräumen im Wohngebäude, zum Beispiel für eine Nutzung als Familien- und Begegnungszentrum oder für einen Gesundheits- und Sozialservice,
  • Anbau von neuen Balkonen und Erweiterung vorhandener Balkone,
  • Einbau von Notrufanlagen, Wechselsprechanlagen und automatischen Türöffnern,
  • bauliche Veränderungen im Sanitär- und Küchenbereich,
  • Anpassen der Schalter für elektrische Anlagen und Einrichtungen, wie zum Beispiel Licht und Jalousien,
  • Verbreiterung von Türen und das Entfernen von Schwellen und Treppen,
  • Schaffung von Rollstuhl- und Kinderwagenabstellplätzen in Treppenhäusern oder Nebenräumen,
  • Schaffung geeigneter Zugänge zu Gebäuden, Wohnungen und Nebenräumen (Keller, gemeinschaftlich genutzte Räume wie Trockenräume, Waschhäuser und Abstellräume),
  • bedarfsgerechte bauliche und gestalterische Anpassung des unmittelbaren Wohnumfeldes auf dem Grundstück des Eigentümers, z. B: Schaffung von Kinderspielbereichen, Wäschetrockenplätzen, Begegnungsflächen u.ä.
Fördermittel

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 75 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 €, mindestens 5.000 € pro Wohnung.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

www.sab.sachsen.de

Telefon: 0351 / 4910 - 4920
Fax: 0351 / 4910 - 4105
Kontaktformular: www.sab-sachsen.eu



4. SAB-Förderergänzungsdarlehen

Das Land Sachsen bietet Darlehen zur Ergänzung Ihrer Baufinanzierung für Bau, Erwerb, Um- oder Ausbau oder Modernisierung von Immobilien.

Fördermittel

Darlehenshöhe: individuell vereinbar

Zinsbindungszeit: individuell vereinbar zwischen 3 und 15 Jahren

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

www.sab.sachsen.de

Telefon: 0351 / 4910 - 4920
Fax: 0351 / 4910 - 4105
Kontaktformular: www.sab-sachsen.eu



5. Zinsanpassungsprogramm für selbst genutzte Immobilien

Das Land Sachsen bietet eine Fortführung Ihres SAB-Darlehens mit günstigen Zinssätzen, wenn die Zinsbindung Ihres Darlehens in den nächsten drei Jahren endet.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

www.sab.sachsen.de

Telefon: 0351 / 4910 - 4920
Fax: 0351 / 4910 - 4105
Kontaktformular: www.sab-sachsen.eu