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Sachsen-Anhalt

Förderbestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt für 2010 (Stand: 20.02.2011)

1. Wohnraumförderung

Das Land Sachsen-Anhalt fördert Maßnahmen, die der Bildung selbstgenutzten Wohneigentums dienen, und zwar

  • die Neuschaffung und der Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
  • den Erwerb von Bestandsimmobilien, d.h.
    • Erwerb von modernisierten Wohnungen, ausschließlich wenn es sich um Erstbezug nach Modernisierung handelt oder
    • Erwerb von Gebrauchtimmobilie, bei der Modernisierung und Instandsetzung geplant sind.
Gefördert werden ausschließlich
  • Haushalte mit mindestens 2 Haushaltsangehörigen, wenn deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nicht mehr als um 60% überschreitet.
  • wenn es sich beim Erwerb um ein konventionell errichtetes Wohngebäude handelt, das vor dem 3.10.1990 bezugsfertig hergestellt wurde.
  • wenn beim Bestandserwerb Investitionskosten in Höhe von mind. 250 €/qm erbracht werden.
  • Maßnahmen in einer der förderfähigen Städten und Gemeinden.
Fördermittel

Darlehen

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten abzügl. der Eigenleistung, maximal jedoch 65.000 €. Zusätzlich wird mit der ersten Rate des Baudarlehens ein Zuschuss in Höhe von 500 Euro ausgezahlt.

Für den Förderzeitraum von fünf Jahren wird das Baudarlehen verbilligt und mit einem Zinssatz in Höhe von 0,99% jährlich gewährt.

Zuschuss

Einmalzuschuss: 500 €
Zuschuss pro Kind und Behinderte mit Behinderung mind. 50%: 800 €

Bei Geburt eines jeden weiteren zum Haushalt zählenden Kindes innerhalb des Förderzeitraums, das bei der Förderzusage nicht berücksichtigt wurde, wird das als Bemessungsgrundlage dienende Baudarlehen in Höhe von 5.000 € in einen nicht rückzahlbaren Zuschuss umgewandelt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

http://www.ib-sachsen-anhalt.de
Telefon: 0800 56 008 46 (kostenlose Hotline)
Montag bis Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 - 15.00 Uhr



2. IB-KfW-Wohneigentumsprogramm

Gefördert werden mit einem besonders günstigen Darlehen Bau und Erwerb einschließlich Modernisierung Ihres zukünftigen Eigenheimes oder Ihrer Eigentumswohnung in Sachsen-Anhalt.

Gewährt wird ein Darlehen im Rahmen von 15.000 bis 100.000 € zum Programmzinssatz des KfW-Wohneigentumsprogramms mit einer 10-jährigen Zinsbindung.

Das Darlehen wird in zwei Teilbeträgen vergeben: Der erste Teilbetrag deckt bis zu 30 % der veranschlagten, angemessenen Gesamtkosten. Für diesen Betrag verbilligt die Investitionsbank Sachsen-Anhalt den ohnehin attraktiven Zinssatz im KfW-Wohneigentumsprogramm um weitere 0,2 % p. a. für fünf Jahre. Der zweite Teilbetrag ist die Differenz zwischen erstem Teilbetrag und dem Darlehenshöchstbetrag. Das Darlehen hat eine maximale Laufzeit von 30 Jahren bei einem Tilgungsfreijahr.

Fördermittel

Gesamtdarlehen 15.000 - 100.000 Euro zum Programmzinssatz des KfW-Wohneigentumsprogramms mit Zinsbindung für 10 Jahre
davon 30 % der Gesamtkosten Verbilligung des Zinssatzes im KfW-Wohneigentumsprogramm um weitere 0,2 % p. a. für fünf Jahre.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

http://www.ib-sachsen-anhalt.de
Telefon: 0800 56 008 46 (kostenlose Hotline)
Montag bis Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 - 15.00 Uhr




3. Bürgschaften

Das Land Sachsen-Anhalt übernimmt Bürgschaften für Darlehen zur Förderung des Wohnwesens.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/sites/wohnungsbau/sicher_bauen.html