Schleswig-Holstein
Förderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein für 2010 (Stand: 1.10.2010)
1. Darlehen der sozialen Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen
Das Land Schleswig-Holstein fördert mit Darlehen den Neubau und Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung, den unter wesentlichem Bauaufwand durchzuführenden Ausbau oder die Erweiterung eines Eigenheims, wenn der vorhandene Wohnraum für einen behinderten Haushaltsangehörigen nicht angemessen ist, sowie die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden, in denen unter wesentlichem Bauaufwand Wohnraum geschaffen werden soll.
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die der Bildung selbstgenutzten Wohnraums dienen.
Fördermittel
Neubau und Erwerb einer Gebrauchtimmobilie
| Regionalstufe
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I
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II
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III
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| "Nicht-Präferenzgemeinde"
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36.000 €
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36.000 €
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36.000 €
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| "Präferenzgemeinde"
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56.000 €
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64.000 €
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70.000 €
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Zusatzdarlehen für Schwerbehinderte bei Merkmal "aG", "Bl" oder "H": 5.100 €
Zusatzdarlehen zur Anpassung des Wohnraumes unter besonderen Voraussetzungen bis max. 7.700 €
Zusatzdarlehen für kinderreiche Familien in sozial dringlichen Fällen möglich
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Das Interaktive Beratungsprogramm der Investitionsbank Schleswig-Holstein, mit dem Sie die für Sie passende Finanzierungslösung ermitteln und anschließend einen Darlehensantrag erstellen können, finden Sie hier:
https://finanzass.ib-sh.de
Beraterinnen und Berater der zuständigen IB-Büros finden Sie hier:
http://www.ib-sh.de/848
Weitere Informationen:
http://www.ib-sh.de/wohnraumfoerderung/#c5823
2. IB.ImmoFlex
Das Land Schleswig-Holstein bietet zur Ergänzung der Finanzierung Ihrer Hausbank folgende drei Varianten zur Auswahl:
Tilgungsdarlehen regelmäßige Tilgung: Ihr Darlehensbetrag reduziert sich fortlaufend durch Ihre monatliche Ratenzahlung.
Tilgung durch Bausparvertrag: Sie tilgen durch Zuteilung Ihres Bausparvertrages (Guthaben und Darlehen). Der Regelansparbeitrag muss dabei mindestens 1% p.a. der Darlehenssumme von IB.ImmoFlex betragen.
Tilgung durch Lebensversicherung: Sie tilgen durch die Zahlung der Versicherung am Ende der Laufzeit des Lebensversicherungsvertrages. Der Betrag der Zahlung aus der Lebensversicherung setzt sich aus der Garantieverzinsung und der Überschussbeteiligung zusammen. Der Regelbeitrag muss dabei mindestens 1% p.a. der Darlehenssumme von IB.ImmoFlex betragen.
Ergänzende Hinweise für Darlehen in Verbindung mit Lebensversicherungen finden Sie hier:
http://www.ib-sh.de/fileadmin/ibank/Immobilien/Allgemeine_Wohnraumfoerderung/info_lv.pdf
Fördermittel
Höhe des Darlehens: Je nach Umfang der erforderlichen Finanzierung.
Feste Zinsen: Bis zu 15 Jahre.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Das Interaktive Beratungsprogramm der Investitionsbank Schleswig-Holstein, mit dem Sie die für Sie passende Finanzierungslösung ermitteln und anschließend einen Darlehensantrag erstellen können, finden Sie hier:
https://finanzass.ib-sh.de
Beraterinnen und Berater der zuständigen IB-Büros finden Sie hier:
http://www.ib-sh.de/848
Weitere Informationen:
http://www.ib-sh.de/ibimmoflex
3. IB.ImmoKonstant24
Das Land Schleswig-Holstein bietet zur Ergänzung der Finanzierung Ihrer Hausbank beim Bau, Kauf oder bei Modernisierung bzw. Instandsetzung ein langfristiges Darlehen, dessen Leistungsraten über die gesamte Laufzeit konstant bleibt.
Fördermittel
bis zu 40% der Gesamtkosten, jedoch mindestens 15.000 €
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Das Interaktive Beratungsprogramm der Investitionsbank Schleswig-Holstein, mit dem Sie die für Sie passende Finanzierungslösung ermitteln und anschließend einen Darlehensantrag erstellen können, finden Sie hier:
https://finanzass.ib-sh.de
Beraterinnen und Berater der zuständigen IB-Büros finden Sie hier:
http://www.ib-sh.de/848
Weitere Informationen:
http://www.ib-sh.de/ibimmokonstant24
4. IB.WEGfinanz
Das Land Schleswig-Holstein fördert mit Darlehen Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen für Wohnungseigentümergemeinschaften. Durch die Einbeziehung des Wohnungsverwalters und eine vereinfachte Kreditprüfung kann die IB KfW-Darlehen zwischen 5.000 € und 25.000 € meist ohne Grundbucheintragung vergeben.
Fördermittel
Höhe des Darlehens
| Kosten je Wohnungseigentümer
bzw. Kreditnehmereinheit
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Einzubringende
Eigenmittel
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Darlehensbetrag über
IB.WEGfinanz
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| bis 15.000 €
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-
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max. 15.000 €
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| bis 22.200 €
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mind. 10 %
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max. 20.000 €
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| bis 29.400 €
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mind. 15 % €
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max. 25.000
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Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Das Interaktive Beratungsprogramm der Investitionsbank Schleswig-Holstein, mit dem Sie die für Sie passende Finanzierungslösung ermitteln und anschließend einen Darlehensantrag erstellen können, finden Sie hier:
https://finanzass.ib-sh.de
Beraterinnen und Berater der zuständigen IB-Büros finden Sie hier:
http://www.ib-sh.de/848
Weitere Informationen:
http://www.ib-sh.de/ibwegfinanz
5. ImmoFix
Das Land Schleswig-Holstein bietet beim Bau, Kauf oder bei Modernisierung bzw. Instandsetzung ein Darlehen mit:
- variabler Zinsbindung für 5, 10 oder 15 Jahre.
- ersatzbarem Eigenkapital: Die notwendige Eigenbeteiligung in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten kann durch Arbeitsleistung erbracht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Das Interaktive Beratungsprogramm der Investitionsbank Schleswig-Holstein, mit dem Sie die für Sie passende Finanzierungslösung ermitteln und anschließend einen Darlehensantrag erstellen können, finden Sie hier:
https://finanzass.ib-sh.de
Beraterinnen und Berater der zuständigen IB-Büros finden Sie hier:
http://www.ib-sh.de/848
Weitere Informationen:
http://www.ib-sh.de/ibimmofix