Freistaat Thüringen
Förderrichtlinien des Freistaates Thüringen für 2011 (Stand: 20.02.2011)
1. Wohnungsbauförderung - Thüringer Familienbaudarlehen
Das Land Thüringen fördert mit Darlehen Neubau, Erst- und Bestandserwerb eines Eigenheimes bzw. einer Eigentumswohnung sowie Ausbau und Erweiterung des selbst genutzten Wohneigentums, wenn das Gesamteinkommen des antragstellenden Haushaltes die Einkommensgrenze nicht mehr als um 60% überschreitet. Folgende Voraussetzungen sind je nach Vorhaben zu erfüllen:
| Vorhaben
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Voraussetzungen
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| Neubau und Ersterwerb eines Eigenheimes / einer Eigentumswohnung |
junge Ehepaare (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und keiner hat das 40. Lebensjahr vollendet)
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Die Wohnung bzw. das Gebäude befindet sich in einem der Programmgemeinden des Programms Stadtumbau Ost und wird (beim Ersterwerb) innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung bezogen. |
| Haushalte mit mind. einem Kind
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| Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist.
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| Bestandserwerb (Zweiterwerb eines vorhandenen Eigenheims)
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-
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| Ausbau und Erweiterung |
-
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Kosten für Ausbau oder Erweiterung müssen mind. 25.000 € betragen.
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Fördermittel
Mit einem nachrangig zu besichernden Darlehen aus dem Thüringer Familienbaudarlehen können Sie zinsgünstig die Eigenheimfinanzierung Ihrer Hausbank ergänzen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 100.000 €, mindestens 15.000 €.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Wohnungsbauförderung - Thüringer Familienbaudarlehen
Detlef Stapf
E-Mail: wobau_info@aufbaubank.de
Telefon: 0361 / 7447-119
2. Wohnungsbauförderung - Thüringer Modernisierungsdarlehen
Das Land Thüringen fördert mit Darlehen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an eigengenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen, wie
- bauliche Maßnahmen zur Erhöhung des Gebrauchswertes der Wohnung
- heizenergiesparende Maßnahmen
- modernisierungsbedingte Instandsetzung
wenn das Gesamteinkommen des antragstellenden Haushaltes die Einkommensgrenze nicht mehr als um 60% überschreitet. Damit verbilligt die Thüringer Aufbaubank die ohnehin günstigen Darlehen des KfW-Programms Wohnraum Modernisieren zusätzlich.
Fördermittel
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 % (bzw. 90 %) der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 75.000 €/ WE. Die Darlehenshöhe darf 10.000 € nicht unterschreiten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Wohnungsbauförderung - Thüringer Modernisierungsdarlehen
Detlef Stapf
E-Mail: wobau_info@aufbaubank.de
Telefon:0361 / 7447-119
3. Wohnungsbauförderung - Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus - Effizienzhausförderung
Informationen zum Förderprogramm
Die Aufbaubank fördert Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus und verbilligt die ohnehin schon günstigen Darlehen der KfW Förderbank zusätzlich. Die KfW-Effizienzhäuser müssen bestimmte Standards einhalten, die der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) entsprechen. So darf z.B. ein KfW-Effizienzhaus 85 nur 85 Prozent der Energie eines nach den Vorgaben der EnEV errichteten Neubaus benötigen.
Gefördert werden ausschließlich Gebäude, deren Bauanzeige oder Bauantrag vor dem 01.01.1995 gestellt wurde und Haushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenze nicht mehr als um 60% überschreitet.
Fördermittel
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 % (bzw. 90 %) der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 75.000 €.
Das Darlehen ist mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 15% kombiniert. D.h. je nach Energieeffizienz werden bis zu 15% des Darlehensbetrags erlassen.
| Förderstandards
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Tilgungsschuss
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| KfW-Effizienzhaus 115 EnEV 2009
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2,5 %
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| KfW-Effizienzhaus 100 EnEV 2009
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5,0 %
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| KfW-Effizienzhaus 85 EnEV 2009
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7,50%
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| KfW-Effizienzhaus 70 EnEV 2009
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10,0 %
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| KfW-Effizienzhaus 55 EnEV 2009
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12,5%
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Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Wohnungsbauförderung - Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus - Effizienzhausförderung
Telefon-Hotline zum Förderprogramm
E-Mail: wobau_info@aufbaubank.de
Telefon: 0361 / 7447-123
Telefon-Hotline für technische Fragen/Energieberatung
Telefon:0361 / 7447-343
4. Wohnungsbauförderung - Schaffung von Wohneigentum in der Stadt
Gefördert wird die Schaffung von eigengenutztem Wohnraum durch:
Neubau oder Ersterwerb eines Eigenheimes / einer Eigentumswohnung in Form von Baulückenschließung und auf innerörtlichen Recycling- und Brachflächen, Ersterwerb eines vorhandenen Eigenheims (Bestandserwerb) oder Um- und Ausbau sowie Erweiterung.
Das zu fördernde Objekt muss in einem Sanierungsgebiet (§ 142 BauGB), einem Erhaltungsgebiet (§ 172 BauGB) oder Kerngebiet (§ 7 Bau NVO) oder in den Programmgemeinden des Stadtumbauprogramms-Ost liegen.
Gefördert werden folgende Haushalte:
- Junge Ehepaare (nicht länger als 5 Jahre verheiratet und keiner hat das 40. Lebensjahr vollendet)
- Haushalte mit einem Kind
- Haushalte ab zwei Haushaltsmitgliedern, von denen mind. einer mit einem Grad von 80 schwerbehindert ist
Deren Summe der positiven Einkünfte der letzten zwei Kalenderjahre nach § 2 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
- für den Zuwendungsempfänger: 60.000 €
- für den Ehepartner bzw. Lebenspartner: 40.000 €
- für jede weitere zum Haushalt gehörende Person: 25.000 €
Fördermittel
Darlehen bei Neubau/Ersterwerb; Um-/Ausbau sowie Bestandserwerb: 30.000 €
Zuschlag pro Kind: 10.000 €
Zuschlag bei Anpassung an DIN 18025: 10.000 €
Anlieger- bzw. 2. Wohnung: 20.000 € (max. 50% der Gesamtkosten)
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Wohnungsbauförderung - Schaffung von Wohneigentum in der Stadt
Telefon: 0361 / 3773 7277
Ansprechpartner in Landratsämtern bzw. kreisfreien Städten Thüringens finden Sie hier:
www.aufbaubank.de