Freistaat Thüringen
Förderrichtlinien des Freistaates Thüringen für 2009 (Stand: 18.06.2010)
Beachten Sie bitte, dass dies nur eine knappe Zusammenfassung der wichtigsten Eckpunkte der Förderung ist. Die tatsächlichen Bestimmungen sind wesentlich umfangreicher. Die vollständige Richtlinien finden Sie (im PDF-Format) hier im Internet-Angebot des Thüringer Landesverwaltungsamtes sowie im "Thüringer Staatsanzeiger" vom 25.5.2009 (Nr. 21) S. 942 ff.
Unter "Häufige Fragen zur Landesförderung" finden Sie außerdem eine Übersicht über die allgemeinen Fördergrundsätze. Dort erhalten Sie unter anderem Informationen über die Berechnung des maßgeblichen Einkommens und die Flächen- und Kostenobergrenzen.
Ansprechpartner und zuständig für die Förderung (mit Ausnahme des Programms "Schaffung von Wohneigentum in der Stadt", siehe unten) sind die Wohnungsbauförderstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte.
Auskunft erhalten Sie auch bei der
Thüringer Aufbaubank (TAB),
Gorkistraße 9 (S-Finanzzentrum),
99084 Erfurt,
Tel: 0361/7447-123,
Fax: 0361/7447-559,
Mail: wobau_info@aufbaubank.de,
Postanschrift: Postfach 900244, 99105 Erfurt.
Hier finden Sie das Informationsangebot der Aufbaubank.
I. Förderung mit "Thüringer Familienbaudarlehen":
Gefördert werden Neubau, Ersterwerb, Bestandserwerb sowie Ausbau und Erweiterung. Berechtigt sind für Neubau und Ersterwerb (einschließlich des erstmaligen Erwerbs des Wohnraums innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung), die jeweils außerhalb der Programmgemeinden des "Stadtumbau Ost" erfolgen, Haushalte mit mindestens zwei Kindern sowie Haushalte ab 2 Personen, bei denen mindestens ein Haushaltsmitglied mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist. Bei Neubau und Ersterwerb (einschließlich des erstmaligen Erwerbs des Wohnraums innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung), die in Programmgemeinden des Stadtumbaus Ost erfolgen, sind "junge Ehepaare" (Ehepaare bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres nach dem Jahr der Eheschließung, bei denen keiner der Ehegatten das 40. Lebensjahr vollendet hat), Haushalte mit mindestens einem Kind sowie Haushalte ab 2 Personen, bei denen mindestens ein Haushaltsmitglied mit einem Grad von 50 schwerbehindert ist, berechtigt.
Beim Bestandserwerb sowie bei Ausbau, Umbau und Erweiterung werden auch sonstige Haushalte unterstützt.
Weitere Voraussetzung ist in allen Fällen, dass die Einkommensgrenze des § 9 WoFG um höchstens 60 % überschritten wird.
1) Art und Höhe der Fördermittel:
Zinsverbilligtes Darlehen, das in der im Einzelfall notwendigen Höhe (abgerundet auf volle 100 Euro) gewährt wird, um eine auf Dauer tragbare Belastung zu erreichen. Das Darlehen darf jedoch 100.000 Euro sowie 30 % der Gesamtkosten nicht überschreiten, und muss bei Neubau, Erst- und Bestandserwerb mindestens 15.000 Euro betragen. Bei Ausbau, Umbau und Erweiterung müssen die Kosten mindestens 25.000 Euro und das Darlehen mindestens 7.500 Euro betragen.
Bei allen Vorhabensarten gilt: Mindestens 40 % der veranschlagten Gesamtkosten sind über Kapitalmarkt- und/oder Bauspardarlehen abzusichern. Der Anteil der Eigenleistung muss mindestens 20 % betragen, wobei bis zu 25.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen auch mehr) in Selbsthilfe erbracht werden können.
Die Verbindung mit einem Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm ist ausgeschlossen.
2) Zins, Tilgung, weitere Bearbeitungs- und Verwaltungskosten:
a) Zinssatz:
Der aktuelle, für zunächst zehn Jahre verbilligte (und für 5, 10 oder 15 Jahre festgeschriebene) Zinssatz - nominal und effektiv - kann bei der örtlich für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) und bei der Thüringer Aufbaubank erfragt werden. Die Thüringer Aufbaubank kann unabhängig davon das Darlehen nur mit dem Zinssatz anbieten, der auf Grund der Kapitalmarktzinsentwicklung zum Zeitpunkt ihres Darlehensangebotes maßgeblich ist. Nach zehn Jahren erfolgt die Anpassung an das dann gültige Kapitalmarktniveau. Den jeweils aktuellen Zinssatz finden Sie unter "Konditionentableau Thüringer Familiendarlehen" hier im Internet-Angebot der Thüringer Aufbaubank.
b) Tilgung:
1,7 % oder 3 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen, zu entrichten ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit. Zu Beginn jedes neuen Zinsfestschreibungszeitraums (erstmals also nach zehn Jahren) kann die Thüringer Aufbaubank die Höhe der Darlehenstilgung unter Beachtung der Gesamtkreditlaufzeit von 30 Jahren neu festsetzen.
Sondertilgungen in beliebiger Höhe sind jeweils am Ende der Zinsfestschreibungsperiode möglich. Gegen Zahlung eines angemessenen Vorfälligkeitsentgelts wird die Thüringer Aufbaubank den geschuldeten vollen Darlehensbetrag (keinen Darlehensteilbetrag) auch während der Zinsfestschreibungsperiode entgegennehmen.
c) Weitere Kosten:
Einmalig 1 % des Darlehensnennbetrages. Mit Beginn des sechsten Monats, vom Tag des Darlehensangebotes an gerechnet, sind außerdem für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge monatlich 0,25 % als Bereitstellungszinsen zu entrichten.
II. Förderung im Programm "Schaffung von Wohneigentum in der Stadt": (Wohneigentumsprogramm - WEP)
Gefördert wird der Erwerb eines Eigenheims bzw. einer Wohnung aus dem Bestand, der Um- und Ausbau sowie Erweiterung bestehenden selbstgenutzten Wohneigentums und der Neubau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Form von Baulückenschließung, die Schaffung einer zweiten Wohnung für die Nutzung durch Haushaltsangehörige, die Anpassung von vorhandenem Wohneigentum an die Anforderungen der DIN 18025 Teil 1 oder 2 (barrierefreie Wohnungen), der Bau von solarthermischen Anlagen, von Anlagen zur Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung sowie von Anlagen zur Nutzung von Brauch- und Regenwasser. Dabei muss der Wohnraum in einem Sanierungsgebiet (§ 142 Baugesetzbuch), Erhaltungsgebiet (§ 172 Baugesetzbuch) oder Kerngebiet (§ 7 Baunutzungsverordnung) oder in einer Gemeinde des Programms "Stadtumbau Ost" liegen, oder es muss sich um ein Grundstück handeln, das aus begründeten städtebaulichen oder wohnungswirtschaftlichen Gründen für die Schaffung und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum geeignet ist.
Berechtigt sind Familien mit mindestens einem Kind sowie Haushalte ab 2 Personen, von denen mindestens eine mit einem Grad von 80 schwerbehindert ist. Der Erwerb eines Hauses bzw. einer Wohnung aus dem Bestand in einem Sanierungs-, Erhaltungs- oder Kerngebiet wird zudem bei jungen Ehepaaren (beide Partner unter 40 Jahren und noch keine 5 Jahre verheiratet) gefördert.
Die Summe der positiven Einkünfte des Zuwendungsempfängers und seiner zum Haushalt zählenden Angehörigen der letzten zwei Kalenderjahre vor Antragstellung nach § 2 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) darf folgende Grenzen nicht überschreiten: Für den Zuwendungsempfänger 60.000 Euro, für den Ehepartner bzw. Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft 40.000 Euro und für jede weitere zum Haushalt gehörende Person jeweils 25.000 Euro (so ergibt sich z. B. bei einer Familie mit zwei Kindern ein Gesamtbetrag von 150.000 Euro). Ein Ausgleich mit negativen Einkünften aus anderen Einkunftsarten und mit negativen Einkünften des zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. Achtung: Die Berechnung des Einkommens richtet sich bei diesem Programm nicht nach § 9 Abs. 2 WoFG!
Ansprechpartner und zuständig für die Förderung mit dem Programm "Schaffung von Wohneigentum in der Stadt" ist das
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVWA)
Weimarplatz 4,
99423 Weimar,
Tel: 0361/377-00,
Fax: 0361/37737190,
Mail: poststelle@tlvwa.thueringen.de,
Postanschrift: Postfach 2249, 99403 Weimar.
1) Art und Höhe der Fördermittel:
Zinsverbilligte Baudarlehen:
Grundförderung pro Objekt in Höhe von 30.000 Euro. Darlehenserhöhung für jedes im Haushalt lebende Kind um 10.000 Euro.
Für die Schaffung einer zweiten Wohnung für Haushaltsangehörigen (Eltern, Kinder etc.) bis zu 20.000 Euro, aber nicht mehr als die Hälfte der Gesamtkosten.
Für Baumaßnahmen zur Anpassung an die DIN 18025 zusätzlich 10.000 Euro.
Für den Bau von solarthermischen Anlagen, von Anlagen zur Abwärmenutzung und Wärmerückgewinnung sowie von Anlagen zur Nutzung von Brauch- und Regenwasser bis zu 5.000 Euro, aber nicht mehr als die Hälfte der Kosten dieser Anlagen.
Der Anteil der Eigenleistung muss mindestens 20 % betragen, wobei bis zu 25.000 Euro (in begründeten Ausnahmefällen auch mehr) in Selbsthilfe erbracht werden können.
Die Verbindung der Darlehen mit dem Thüringer Familienbaudarlehen (siehe oben) ist möglich, ebenso die Verbindung mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm. Allerdings können nicht alle drei Programme kombiniert werden, weil die Kombination mit einem Darlehen aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm ausgeschlossen ist, wenn gleichzeitig ein Thüringer Familienbaudarlehen ausgereicht wird.
2) Zins, Tilgung, weitere Bearbeitungs- und Verwaltungskosten:
a) Zinssatz:
10 Jahre 2 % pro Jahr, anschließend Anhebung bis auf 5 % pro Jahr möglich (je nach wirtschaftlicher Lage des Bewilligungsempfängers und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung).
b) Tilgung:
2 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen.
c) Weitere Kosten:
Einmalig 1 % des Darlehensnennbetrages sowie für die erste Häfte der planmäßigen Laufzeit ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % des Nennbetrages pro Jahr und für die zweite Häfte der planmäßigen Laufzeit ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,25 % des Nennbetrages pro Jahr.
III. Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenwohnraum (Thüringer Modernisierungsdarlehen)
Achtung: Das Modernisierungsprogrammm ist nicht in unseren Förderrechner eingearbeitet. Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie hier im Internet-Angebot der Thüringer Aufbaubank.
Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an und in eigengenutzten Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen (als eigengenutzt gilt der Wohnraum auch, wenn er von Eltern(teilen), Großeltern(teilen), Kindern oder Enkeln und deren Familien des Antragstellers genutzt wird). Das Darlehen dient der teilweisen Finanzierung baulicher Maßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnung(en) erhöhen, heizenergiesparender Maßnahmen sowie von Maßnahmen der modernisierungsbedingten Instandsetzung und weiteren Maßnahmen der Instandsetzung von Dach, Fassade, Fenster und Fußboden, Treppen und Schornstein. Nicht förderfähig sind bewegliche Ausstattungsgegenstände und Einbauküchen sowie Ausbaumaterialien mit überdurchschnittlichem Standard (Fliesen, Armaturen, Wand- und Fußbodenbeläge, Sanitärkeramik etc.). Es sollen nur solche Bauvorhaben, die vorrangig in den Programmgemeinden des "Stadtumbaus Ost" liegen sollen, gefördert werden, welche eine geordnete bauliche Entwicklung der Gemeinde gewährleisten und den Zielsetzungen des Städtebaus entsprechen.
Antragsberechtigt sind Eigentümerhaushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als 60 % überschreiten.
1) Art und Höhe der Fördermittel:
Zinsgünstiges Darlehen, das in der im Einzelfall notwendigen Höhe (aufgerundet auf volle 100 Euro) gewährt wird, um eine auf Dauer tragbare Belastung zu erreichen. Die genaue Höhe richtet sich nach den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 80 % dieser Kosten, aber nicht mehr als 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche bzw. 35.000 Euro insgesamt. Maßnahmen werden dann nicht gefördert, wenn sich auf Grund der Höhe der förderfähigen Kosten ein Darlehensbetrag von weniger als 10.000 Euro errechnet.
Mindestens 20 % der Modernisierungs- und Instandsetzungskosten sind in Form von Eigenkapital zu erbringen (der Wert der Selbsthilfe wird bei der Eigenleistung nicht berücksichtigt).
Das zinsgünstige Darlehen kann nicht mit dem KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" und der Zuschussvariante des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" der verbunden werden. Die Verbindung des Darlehens mit Mittel der Städtebauförderung, Dorferneuerung und des Denkmalschutzes ist dagegen möglich.
2) Zins, Tilgung, weitere Bearbeitungs- und Verwaltungskosten:
a) Zinssatz:
Der aktuelle, für zunächst fünf bzw. zehn Jahre geltende Zinssatz - nominal und effektiv - kann bei der örtlich für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) und bei der Thüringer Aufbaubank erfragt werden. Die Thüringer Aufbaubank kann unabhängig davon das Darlehen nur mit dem Zinssatz anbieten, der auf Grund der Kapitalmarktzinsentwicklung zum Zeitpunkt ihres Darlehensangebotes maßgeblich ist. Nach fünf bzw. zehn Jahren erfolgt die Anpassung an das dann gültige Kapitalmarktniveau. Den jeweils aktuellen Zinssatz finden Sie unter "Konditionentableau Thüringer Modernisierungsdarlehen" hier im Internet-Angebot der Thüringer Aufbaubank.
b) Tilgung:
1,7 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen, zu entrichten ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit. Alternativ kann auch eine Tilgung von 3,0 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen vereinbart werden, die ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit zu entrichten ist.
Sondertilgungen können jederzeit kostenfrei geleistet werden. Gegen Zahlung eines angemessenen Rücknahmeentgelts wird die Thüringer Aufbaubank den geschuldeten vollen Darlehensbetrag (keinen Darlehensteilbetrag) auch während der Zinsfestschreibungsperiode entgegennehmen.
c) Weitere Kosten:
Einmalig 1,5 % des Darlehensnennbetrages. Mit Beginn des sechsten Monats, vom Tag des Darlehensangebotes an gerechnet, sind außerdem für noch nicht ausgezahlte Darlehensbeträge monatlich 0,25 % als Bereitstellungszinsen zu entrichten.
IV. Förderung der klimaschutzrelevanten Modernisierung von Eigenwohnraum (Thüringer Modernisierungsdarlehen - Öko-Plus)
Achtung: Das Modernisierungsprogrammm "Öko-Plus" ist nicht in unseren Förderrechner eingearbeitet. Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie hier im Internet-Angebot der Thüringer Aufbaubank.
Gefördert werden klimaschutzrelevante Maßnahmen an und in eigengenutzten Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen (als eigengenutzt gilt der Wohnraum auch, wenn er von Eltern(teilen), Großeltern(teilen), Kindern oder Enkeln und deren Familien des Antragstellers genutzt wird). Dazu zählen Wärmeschutzmaßnahmen zur Dämmung (Außenwände, Dach, oberste Geschossdecken zu nicht ausgebauten Dachräumen, Kellerdecke etc.), der Austausch der Heizung durch die Erneuerung von Heizungstechnik auf der Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung, Nah- oder Fernwärme (u. a. solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen für Holzpellets und -hackschnitzel etc., Wärmepumpen, Erdwärmeübertrager sowie Wärmeübergabestationen und Rohrnetz bei Nah- und Fernwärme) und durch den Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen sowie Nachtspeicherheizungen durch den Einbau von Zentralheizungsanlagen auf Basis Brennwerttechnologie, sowie unmittelbar durch den Wärmeschutz und die Heizungserneuerung veranlasste Maßnahmen.
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen. Alle Maßnahmen haben die Mindestanforderungen der EnEV und des KfW-Merkblatts "Energieeffizient Sanieren" sowie der ANLAGE zu diesem Merkblatt einzuhalten. Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.
Antragsberechtigt sind Eigentümerhaushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 9 WoFG um nicht mehr als 60 % überschreiten.
1) Art und Höhe der Fördermittel:
Zinsgünstiges Darlehen, das in der im Einzelfall notwendigen Höhe (aufgerundet auf volle 100 Euro) gewährt wird, um eine auf Dauer tragbare Belastung zu erreichen. Die genaue Höhe richtet sich nach den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 80 % dieser Kosten, maximal aber 50.000 Euro bzw. 800 Euro je qm Wohnfläche. Maßnahmen werden dann nicht gefördert, wenn sich auf Grund der Höhe der förderfähigen Kosten ein Darlehensbetrag von weniger als 10.000 Euro errechnet.
Das Darlehen kann nicht mit der Zuschussvariante des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren" verbunden werden. Die Verbindung des Darlehens mit anderen KfW-Darlehen (z. B. "Wohnraum Modernisieren", KfW-Wohneigentumsprogramm, "Energieeffizient Sanieren - Kreditvariante") bzw. mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite, Zulagen/Zuschüsse), insbesondere aber mit dem Thüringer Familienbaudarlehen und dem Thüringer Modernisierungsdarlehen sowie mit Darlehen aus dem Thüringer Wohneigentumsprogramm (siehe dazu jeweils oben) ist dagegen zulässig.
2) Zins, Tilgung, weitere Bearbeitungs- und Verwaltungskosten:
a) Zinssatz:
Der aktuelle, für zunächst fünf bzw. zehn Jahre geltende Zinssatz - nominal und effektiv - kann bei der örtlich für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) und bei der Thüringer Aufbaubank erfragt werden. Aufgrund der direkten Refinanzierung bei der KfW kann die Thüringer Aufbaubank unabhängig davon das Darlehen nur mit dem Zinssatz anbieten, der auf Grund der Kapitalmarktzinsentwicklung zum Zeitpunkt ihres Darlehensangebotes maßgeblich ist. Nach fünf bzw. zehn Jahren erfolgt die Anpassung an das dann gültige Kapitalmarktniveau. Den jeweils aktuellen Zinssatz finden Sie unter "Konditionentableau Thüringer Modernisierungsdarlehen Öko-Plus" hier im Internet-Angebot der Thüringer Aufbaubank.
b) Tilgung:
1,7 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen, zu entrichten ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit. Alternativ kann auch eine Tilgung von 3,0 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen vereinbart werden, die ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit zu entrichten ist. Zu Beginn jedes neuen Zinsfestschreibungszeitraums kann die Thüringer Aufbaubank die Höhe der Darlehenstilgung unter Beachtung der gewählten Gesamtkreditlaufzeit anpassen.
Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten möglich. Sondertilgungen können jederzeit kostenfrei geleistet werden. Gegen Zahlung eines angemessenen Rücknahmeentgelts wird die Thüringer Aufbaubank den geschuldeten vollen Darlehensbetrag (keinen Darlehensteilbetrag) auch während der Zinsfestschreibungsperiode entgegennehmen.
c) Weitere Kosten:
Einmalig 1,5 % des Darlehensnennbetrages. Die Thüringer Aufbaubank ist ferner berechtigt, im Fall der Nichtabnahme des Darlehens oder von Darlehensteilen (Abruffrist: 12 Monate nach Darlehenszusage) vom Darlehensnehmer den Ersatz des ihr dadurch entstandenen Schadens zu verlangen.
V. Förderung der klimaschutzrelevanten Sanierung zu Effizienzhäusern (Thüringer Modernisierungsdarlehen - Effizienzhäuser)
Achtung: Das Modernisierungsprogrammm für Effizienzhäuser ist nicht in unseren Förderrechner eingearbeitet. Weitere Informationen zu diesem Programm finden Sie hier im Internet-Angebot der Thüringer Aufbaubank.
Gefördert werden klimaschutzrelevante Maßnahmen an und in eigengenutzten Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen, um bei einer Eigenheimsanierung den KfW-Effizienzhausstandard zu erreichen (als eigengenutzt gilt der Wohnraum auch, wenn er von Eltern(teilen), Großeltern(teilen), Kindern oder Enkeln und deren Familien des Antragstellers genutzt wird). Die Bauanzeige oder der Bauantrag für das jetzt zu sanierende Gebäude muss vor dem 1. Januar 1995 gestellt worden sein. KfW-Effizienzhäuser sind Gebäude, die bestimmte energetische Standards einhalten. Maßgeblich hierfür ist die seit 1. Oktober 2009 gültige Energieeinsparverordnung ("EnEV 2009"). So darf z. B. ein "KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009)" nur 85 Prozent der Energie eines nach den Vorgaben der EnEV errichteten Neubaus benötigen:
| KfW-Effizienzhausstandards EnEV 2009 |
| Förderstufe KfW-Effizienzhaus |
KfW-130 (EnEV2009) |
KfW-115 (EnEV2009) |
KfW-100 (EnEV2009) |
KfW-85 (EnEV2009) |
| Jahresprimärenergiebedarf (Qp) |
130 % |
115 % |
100 % |
85 % |
| Transmissionswärmeverlust (HT') |
145 % |
130 % |
115 % |
100 % |
| Für eine Übergangszeit bis zum 30. Dezember 2009 kann zudem auch nach den (niedrigeren) Standards der EnEV 2007 gefördert werden. |
Voraussetzung für die Fördermittelgewährung ist die Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen. Alle Maßnahmen haben die Mindestanforderungen der EnEV und des KfW-Merkblatts
"Energieeffizient Sanieren" sowie der ANLAGE zu diesem Merkblatt einzuhalten. Beim Einbau der Heizung ist stets ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen.
Antragsberechtigt sind Eigentümerhaushalte, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des
§ 9 WoFG um nicht mehr als 60 % überschreiten.
1) Art und Höhe der Fördermittel:
Zinsgünstiges Darlehen, das in der im Einzelfall notwendigen Höhe (aufgerundet auf volle 100 Euro) gewährt wird, um eine auf Dauer tragbare
Belastung zu erreichen. Die genaue Höhe richtet sich nach den förderfähigen Kosten und beträgt bis zu 80 % dieser Kosten, maximal aber 75.000 Euro bzw. 800 Euro je qm Wohnfläche. Maßnahmen werden dann nicht gefördert, wenn sich auf Grund der Höhe der förderfähigen Kosten ein Darlehensbetrag von weniger als 10.000 Euro errechnet.
Das Darlehen kann nicht mit der Zuschussvariante des KfW-Programms
"Energieeffizient Sanieren" verbunden werden. Die Verbindung des Darlehens mit anderen
KfW-Darlehen (z. B. "Wohnraum Modernisieren", KfW-Wohneigentumsprogramm, "Energieeffizient Sanieren - Kreditvariante") bzw. mit anderen Fördermitteln (z. B. Kredite, Zulagen/Zuschüsse), insbesondere aber mit dem
Thüringer Familienbaudarlehen und dem
Thüringer Modernisierungsdarlehen sowie mit Darlehen aus dem Thüringer Wohneigentumsprogramm (siehe dazu jeweils oben) ist dagegen
zulässig.
2) Zins, Tilgung, weitere Bearbeitungs- und Verwaltungskosten:
a) Zinssatz:
Der aktuelle, für zunächst fünf bzw. zehn Jahre geltende Zinssatz - nominal und effektiv - kann bei der örtlich für die Wohnungsbauförderung zuständigen Stelle (Landratsamt, kreisfreie Stadt) und bei der Thüringer Aufbaubank erfragt werden. Aufgrund der direkten Refinanzierung bei der KfW kann die Thüringer Aufbaubank unabhängig davon das Darlehen nur mit dem Zinssatz anbieten, der auf Grund der Kapitalmarktzinsentwicklung zum Zeitpunkt ihres Darlehensangebotes maßgeblich ist. Nach fünf bzw. zehn Jahren erfolgt die Anpassung an das dann gültige Kapitalmarktniveau.
b) Tilgung:
1,7 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen, zu entrichten ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit. Alternativ kann auch eine Tilgung von 3,0 % jährlich zuzüglich ersparter Zinsen vereinbart werden, die ab dem zweiten Jahr der Darlehenslaufzeit zu entrichten ist. Zu Beginn jedes neuen Zinsfestschreibungszeitraums kann die Thüringer Aufbaubank die Höhe der Darlehenstilgung unter Beachtung der gewählten Gesamtkreditlaufzeit anpassen. Das Darlehen ist mit einem
Tilgungszuschuss von bis zu 15 % kombiniert, so dass je nach Energieeffizienz des Gebäudes bis zu 15 % des Darlehensbetrags erlassen werden:
| KfW-Effizienzhausstandards EnEV 2009 und EnEV 2007 |
| Förderstandards |
Tilgungszuschuss |
KfW-Effizienzhaus 130 (EnEV2009)
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2007) |
5 % |
KfW-Effizienzhaus 115 (EnEV2009) |
7,5 % |
KfW-Effizienzhaus 100 (EnEV2009)
KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV2007) |
12,5 % |
KfW-Effizienzhaus 85 (EnEV2009) |
15 % |
Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist während der ersten Zinsbindungsfrist jederzeit ohne Kosten möglich. Danach können Sondertilgungen in beliebiger Höhe jeweils am Ende der Zinsfestschreibungsperiode geleistet werden. Gegen Zahlung eines angemessenen Rücknahmeentgelts wird die Thüringer Aufbaubank den geschuldeten vollen Darlehensbetrag (keinen Darlehensteilbetrag) auch während der Zinsfestschreibungsperiode entgegennehmen.
c) Weitere Kosten:
Einmalig 1,5 % des Darlehensnennbetrages. Die Thüringer Aufbaubank ist ferner berechtigt, im Fall der Nichtabnahme des Darlehens oder von Darlehensteilen (Abruffrist: 12 Monate nach Darlehenszusage) vom Darlehensnehmer den Ersatz des ihr dadurch entstandenen Schadens zu verlangen.
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