Erneuerbare Energien - Standard (270)
Gefördert wird die Errichtung, der Erwerb oder die Erweiterung von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, z. B. aus Sonne, Biomasse, Wasser, Wind, Erdwärme. Außerdem werden Anlagen zur Wärmeerzeugung und Anlagen zur kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung (KWK) gefördert, die nicht groß genug für die Premium-Förderung sind oder deren technische Anforderungen nicht erfüllen.
Es können bis zu 100 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten(ohne MwSt.) gefördert werden, maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
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Informationen: Erneuerbare Energien - Standard (270)
E-Mail: infocenter@kfw.de
Telefon: 0800 539-9001 (kostenfreie Servicerufnummer)