Zur vzbv-Homepage Zur KfW-Förderbank
Zur Startseite
Sie sind hier: > baufoerderer.de > Bauberatung > Planen und Bauen > Schlüsselfertig Bauen > Festpreis und Gewährleistung

Festpreis und Gewährleistung

Ausgesprochen positiv ist beim schlüsselfertigen Bauen die Festpreisgarantie. Allerdings muss man wissen, dass die vom Hausanbieter dafür vorgesehene Frist von sehr unterschiedlicher Dauer sein kann. Sie sollten mindestens fünfzehn Monate als Festpreisbindung vereinbaren. Undurchsichtige Klauseln sollten Sie nicht akzeptieren. Lassen Sie Ihren Vertrag vor Vertragsabschluss von einem Rechtsanwalt prüfen. Ihre Verbraucher-Zentrale berät Sie gern dazu.

Für schlüsselfertige Typenhäuser wird eine Gewährleistung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) oder nach der Vergabe- und Vertragsordnung (früher: Verdingungsordnung) für Bauleistungen (VOB) angeboten. Nach dem BGB beträgt die Gewährleistungsdauer für Mängel am Bauwerk 5 Jahre, während die entsprechende Frist nach der VOB/B nur 4 Jahre beträgt. Doch auch bei einem VOB-Vertrag können Sie eine Gewährleistungsdauer von 5 Jahren vereinbaren. Die meisten Mängel treten tatsächlich in den ersten 2 Jahren auf, trotzdem sollten Sie auf 5 Jahre bestehen. Gerade Mängel, die sich erst in dieser Zeitspanne zeigen, haben es in sich (z.B. Durchfeuchtung des Kellers, Schäden an der Dachkonstruktion, Loggien etc.). Vergessen Sie nicht, rechtzeitig vor Ablauf der Frist diese Mängel anzuzeigen, falls nötig, mit einem Beweissicherungsverfahren.