Honorar
Das Honorar des Architekten richtet sich nach der vom Gesetzgeber erlassenen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Honorar ist abhängig ...
... von den anrechenbaren Baukosten. Diese sind im Wesentlichen die Kosten für die Herstellung des Gebäudes.
... von der Schwierigkeit der Bauaufgabe. Eine komplizierte Konstruktion und Technik ist natürlich aufwendiger zu planen als ein einfaches Einfamilienhaus.
... von dem Umfang der Leistung. Diese werden in neun Phasen untergliedert und, falls Sie den Architekten nicht mit allen Leistungen beauftragen, prozentual berücksichtigt.
... von Ihrer Vereinbarung mit dem Architekten. Sie können den nach HOAI vorgeschriebenen Höchst- oder Mindestsatz oder einen Betrag dazwischen vereinbaren.
Das Honorar gliedert sich nach 9 Leistungsphasen. Um ein 100-prozentiges Architektenwerk zu erhalten, sind alle Leistungsphasen zu vergeben. Damit ist auch sichergestellt, dass das Bauprojekt vom ersten Planungsschritt bis zur Fertigstellung kontinuierlich betreut wird. Die Schwierigkeit der Bauaufgabe wird in fünf Honorarzonen berücksichtigt. Für den privaten Bauherren sind die Zonen III und IV von Bedeutung:
Honorarzone III: für Wohnhäuser mit durchschnittlicher Ausstattung
Honorarzone IV: für Wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, Terrassen- und Hügelhäuser, planungsaufwendige Einfamilienhäuser mit dem entsprechenden Ausbau und Hausgruppen in planungsaufwendiger verdichteter Bauweise auf kleinen Grundstücken.
Bei Firmen, die Planen und Bauen aus einer Hand in Mischkalkulation anbieten, ist dies nicht der Fall.
In der folgenden PDF-Datei können Sie ein Beispiel einsehen.