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Behörden

Für Planung, Beantragung und Durchführung eines privaten Bauvorhabens erhalten Sie bei folgenden Behörden Unterstützung:

Stadtplanungsamt: Überprüfung eines Entwurfs nach städtebaulichen Gesichtspunkten bzw. Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan (Stellung des Baukörpers, Gebäudehöhe, evt. regionale/kommunale Bauvorschriften, Gestaltungssatzungen etc.)
Katasteramt: Ausstellen von amtlich beglaubigten Auszügen von Flurkarten und Lageplänen zum Bauantrag, Grenzfeststellungen, Baulandumlegungen und Grenzregelungen, Mitwirkung bei der Bauleitplanung, der Durchführung der Bauordnung (Erteilung von Lageplänen, Absteckung von Bauvorhaben), Aufgaben der Landesvermessung, der Bodenschätzung sowie der Ermittlung von Grundstückswerten
Bauordnungsamt
(Bauaufsichtsbehörde):
Baugenehmigung, Überwachung und Abnahme aller genehmigungspflichtigen baulichen Anlagen, Genehmigung von Abbrüchen, Prüfung anzeigepflichtiger Vorhaben, Einleitung der Anhörung bzw. Prüfung durch weitere Fachbehörden oder Amtsstellen
Tiefbauamt: Zuständig für Aufgaben des Straßenbaus, der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, des Gewässerschutzes
Brandschutzamt oder Feuerwehr: Überprüfung der Einhaltung der Brandschutzbestimmungen
Denkmalschutzbehörde: Zuständig bei Sanierungen, Umbauten etc. von denkmalgeschützten Gebäuden oder Ensemble
Naturschutzamt
(untere Naturschutzbehörde):
Beteiligung bei zu erwartenden Eingriffen und/oder Beeinträchtigungen der Umwelt
Wasserwirtschaftsamt
(Entwässerungsamt):
Genehmigung der Entwässerungsanlagen (Schmutz- und Regenwasser), zuständig bei Bauwerken in der Nähe von Gewässern
Energieversorgungsunternehmen/
Stadtwerke:
Zuständig für Hausanschlüsse Gas, Wasser, Strom
Schornsteinfeger (Bezirksschornsteinfeger): Abnahme der Heizungsanlage und des Schornsteins sowie der Abgasanlage
TÜV oder gleichwertig: Überprüfung von Ölfeuerungsanlagen (z.T.), Brennstofflagerung (Öl, Flüssiggas)