Grundstückserwerb
Bevor Sie ein Haus bauen können, benötigen Sie ein Grundstück. Ein Grundstückskauf bedarf der notariellen Beurkundung. Erwerben Sie das Grundstück vom gleichen Unternehmen, welches Ihnen das neue Haus errichtet, spricht man von einem sogenannten Bauträgervertrag. In diesem müssen sowohl der Grundstückskaufvertrag, als auch der Werkvertrag durch den Notar beurkundet werden. Lassen Sie Ihr neues Heim durch ein anderes Unternehmen bauen, ist die notarielle Beurkundung des Werkvertrages nicht notwendig. Notare berechnen ihre Kosten nach dem Wert dessen, was gekauft werden soll.
Achten Sie darauf, dass auch alle sonstigen Absprachen mit dem Verkäufer, die in einem Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag stehen, notariell beurkundet werden.
Lassen Sie sich den Grundstückskaufvertrag einige Zeit vor dem Notartermin aushändigen. Sie sollten ihn in Ruhe und mit Personen Ihres Vertrauens studieren.
Achtung: Der Notar dürfte in aller Regel durch den Verkäufer bestimmt worden sein, der ihm auch die Vertragsbestimmungen aufgegeben hat. Er ist nicht Ihr Interessenvertreter. Der Notar beurkundet lediglich den Vertrag, den Sie mit dem Verkäufer ausgehandelt haben. Er wird den Vertrag lediglich danach beurteilen, ob er gegen gesetzliche Regelungen verstößt.
Auch wenn der Notar den Vertrag aufgesetzt hat, heißt dies noch lange nicht, dass er Ihre Interessen ausreichend berücksichtigt. Bestehen Sie darauf, dass der Notar das Grundbuch einsieht. Lassen Sie ihn eine beglaubigte Abschrift des Grundbuches zum Vertragsbestandteil machen. Wenn Sie sich für ein Grundstück interessieren, sollten Sie unbedingt auch selbst Einblick in das Grundbuch nehmen.