Bauvoranfrage
Eine gute Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks gibt die Stellung einer schriftlichen Voranfrage an die Gemeinde. Eine Antwort kann nach ca. vier Wochen erwartet werden. Die Antwort ist jedoch nicht verbindlich. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass es sich bei späteren Abweichungen nicht um wesentliche Änderungen handelt. Es kann auch eine formelle, auf einzelne bauplanungsrechtliche Fragen beschränkte Bauvoranfrage gestellt werden, über die dann im Bauvorbescheid entschieden wird. Mit dem Antrag auf Bauvorbescheid wird üblicherweise zunächst eine Entscheidung begehrt, ob das bauliche Vorhaben planungsrechtlich zulässig oder unzulässig ist, also ob auf dem Grundstück gebaut werden darf und was. Ist es bauplanungsrechtlich zulässig, so können die bauordnungsrechtlichen Fragen im späteren Bauantragsverfahren geklärt werden. Für eine Bauvoranfrage braucht man normalerweise keinen Architekten, in manchen Ländern auch kein bestimmtes Formular. Andererseits kostet auch eine Bauvoranfrage bei der Gemeinde schon Geld und vor allem dauert ihre Beantwortung unter Umständen genauso lang wie die Bearbeitung des Bauantrages, also bis zu drei Monate und länger. Eine Bauvoranfrage ist deshalb nur dort sinnvoll, wo kein sog. qualifizierter Bebauungsplan vorliegt.
Tipp: Wenn es einen qualifizierten Bebauungsplan gibt, lohnt sich in der Regel keine Voranfrage. Wenn doch noch Fragen offen sind, versuchen Sie diese in einem persönlichen Gespräch im Bauamt zu klären. Oft kann auch ein ortsansässiger Architekt die Chancen der Genehmigungsfähigkeit Ihrer Vorstellungen einschätzen, ohne dass Ihnen durch diese Auskunft Kosten entstehen müssen.
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