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Bebauungsplan

Das klassische Instrument zur Ordnung des Baugeschehens ist der Bebauungsplan. Er ist eine kommunale Satzung, die durch die Gemeinde beschlossen wird. Der Bebauungsplan kann entweder auf der "grünen Wiese" eingesetzt werden, um dort eine erstmalige Bebauung zu ermöglichen, er kann aber auch für bereits bebaute Ortsteile aufgestellt werden, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Wenn ein Bebauungsplan Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, über die überbaubaren Grundstücksflächen sowie über die örtlichen Verkehrsflächen enthält, nennt man ihn einen qualifizierten Bebauungsplan. Die Zulässigkeit eines Vorhabens wird dann allein anhand dieses Bebauungsplans beurteilt: Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans nicht widerspricht und wenn die Erschließung gesichert ist. Andere Bebauungspläne, die weniger Festsetzungen enthalten, sind auch möglich und oft zweckmäßig. Man nennt sie einfache Bebauungspläne. Vorhaben dürfen auch diesen Bebauungsplänen nicht widersprechen; ergänzend sind aber die Vorschriften über das Bauen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder über das Bauen im Außenbereich heranzuziehen. Jede Gemeinde hält ihre Bebauungspläne zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit bereit.

Ausführlichere Informationen erhalten Sie in dieser PDF-Datei