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Der Notar

Für die Beurkundung eines Kaufvertrages über ein Grundstück ist der Notar zuständig. Der Notar ist unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er ist bei der Ausübung seines Amtes verpflichtet, unabhängig und unparteiisch aufzutreten und ist nicht Vertreter einer Partei. Der Notar ist außerdem zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Beurkundungsgesetz sind die Vorschriften über den Beurkundungsvorgang enthalten.