Finanzierungsvollmacht
Da Sie das Eigentum erst mit der Eintragung im Grundbuch erhalten und diese erst beantragt wird, wenn Sie den Kaufpreis bezahlt haben, haben Sie als Käufer, der einen Kredit benötigt, wieder ein Problem. Kein Kreditinstitut gibt Ihnen einen Kredit ohne Sicherheiten. Aus diesem Grunde wird Ihnen in den meisten Fällen der Verkäufer in dem notariellen Vertrag das Recht einräumen, auf seinem Grundstück eine Belastung eintragen zu lassen, um den Kredit absichern zu können. Um sich selbst abzusichern, wird er durch den Notar viele Sicherheiten einbauen lassen. Sie sollten darauf achten, dass Ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, nicht nur einen Kredit für den Grundstückserwerb absichern lassen zu können, sondern auch für den späteren Werkvertrag.
Tipp: Wenn Sie den Kaufpreis für das Grundstück bereits durch ein Kreditinstitut finanzieren lassen, dann sollten Sie bei der Bestellung der Grundschuld bedenken, dass auch die Bank, die Ihren Hausbau finanzieren soll, mit einer Grundschuld in das Grundbuch eingetragen werden will. Beide verlangen in der Regel eine Grundschuld im ersten Rang. Ist dieser bereits durch eine Grundschuld der Bank besetzt, die den Grundstückskaufpreis finanziert hat, werden Sie kaum noch eine Bank finden, die Ihnen den Hausbau finanziert. Klären Sie diese Fragen vorab mit Ihren Banken!