Rücktrittsrecht
Wir empfehlen Ihnen, für einige Lebensrisiken, die sich verwirklichen könnten, kostenlose Rücktrittsrechte zu vereinbaren. So sollten Sie versuchen, im Kaufvertrag ein kostenloses Rücktrittsrecht für den Fall zu vereinbaren, dass Ihre Finanzierung scheitert. Kann Ihnen der Verkäufer die Bebaubarkeit des Grundstückes nicht zusichern, behalten Sie sich den Rücktritt für den Fall vor, dass Sie für eine Bebauung mit einem Eigenheim keine Baugenehmigung erhalten. Falls Sie für den Kauf Fördermittel in Anspruch nehmen sollten, müssen Sie den Vertrag vor Abschluss der zuständigen Stelle vorlegen, und sich ebenfalls für den Fall der Nichtgewährung der Fördermittel das kostenlose Rücktrittsrecht vorbehalten.