Gewährleistungsausschluss
Sehr oft findet sich in Grundstückskaufverträgen ein Gewährleistungsausschluss. So möchte der Verkäufer nicht dafür einstehen, dass das Grundstück frei von Schadstoffen und Altlasten ist oder dass der Boden eine bestimmte Tragfähigkeit, das Grundwasser eine bestimmte Tiefe hat. Oft ist ein solcher Gewährleistungsausschluss umfassend formuliert:
" Das Grundstück wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft."
Bei einem Gewährleistungsausschluss sollten Sie sehr vorsichtig sein. Wenn Sie sich unbesehen hierauf einlassen und später feststellen, dass wegen des gekauften Grundstücks Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, um Ihr geplantes Haus errichten zu können, können Sie sich grundsätzlich nicht an den Verkäufer halten, sondern tragen Sie die Verantwortung. Es besteht die Gefahr, dass zusätzliche Kosten auf Sie zukommen und Ihr Vorhaben deutlich teurer wird als Sie dachten. Schlimmstenfalls stellen Sie fest, dass das gekaufte Grundstück für Ihre Zwecke unbrauchbar ist.
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