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Ansprüche von Alteigentümern

Wenn Sie sich für ein Grundstück entschieden haben, sollten Sie es auch nicht versäumen - sofern Sie in den neuen Bundesländern wohnen - sich über die eventuelle Geltendmachung von Ansprüchen durch Alteigentümern zu informieren. Auch 10 Jahre nach der Vereinigung sind nicht alle Anträge entschieden. Informieren Sie sich bei Ihrer Kommune, wo sich das für Sie zuständige Amt für offene Vermögensfragen, bzw. sein Nachfolger befindet. Sie sollten unbedingt ein kostenloses Rücktrittsrecht für den Fall vereinbaren, dass Alteigentümer solche Rechte geltend machen.