Zur vzbv-Homepage Zur KfW-Förderbank
Zur Startseite
Sie sind hier: > baufoerderer.de > Baurecht > Grundstückserwerb > Erschließungskosten

Erschließungskosten

Etwaige Erschließungskosten können neben dem eigentlichen Kaufpreis zu einer erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastung führen. Den Erschließungsbeitrag hat nämlich derjenige zu entrichten, der zu dem Zeitpunkt, zu dem der Beitragsbescheid erlassen wird, Besitzer des erschlossenen Grundstücks ist. Dabei ist zu beachten, dass zwischen Fertigstellung der Erschließungsanlagen und Erlass des Beitragsbescheides ein erheblicher Zeitraum liegen kann. Bestehen deshalb Unsicherheiten, ob noch weitere Erschließungsbeiträge fällig werden, sollte zur Absicherung des Grundstückserwerbers eine Bestimmung in den Kaufvertrag aufgenommen werden, wonach der Verkäufer alle, auch zukünftige Erschließungsbeiträge zahlt. Zur vollen Erschließung gehört die öffentliche Erschließung (Straßen, Grünflächen usw.) und die Verlegung des Verteilungsnetzes von Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telefon, Kabel bis zur Grundstücksgrenze. Die Kosten für diese Maßnahmen müssen - bei einem voll erschlossenem Grundstück - mit dem Grundstückspreis abgegolten sein. Von der Grundstücksgrenze bis zum Haus verlegen die Versorgungsunternehmen selbst. Die daraus resultierenden Kosten kommen i.d.R. zusätzlich auf den Bauherren zu. Um diese Kosten zu senken, könnte man die Möglichkeit eines gemeinsamen Hausanschlusses für z.B. mehrere Reihenhäuser in Betracht ziehen. Diese Erschließungsform ist kostengünstiger, da keine Teilungsgenehmigung der Grundstücke notwendig wird und die Versorgungsunternehmen nur einen Hausanschluss auf das dann gemeinsam genutzte Grundstück verlegen müssen. Im Falle einer Lückenbebauung oder der Bebauung eines rückwärtigen Grundstücks sollten vor Unterzeichnung des Grundstücksvertrages von der Gemeinde und dem Versorgungsunternehmen die noch fehlenden Erschließungsmaßnahmen und die zu erwartenden Kosten schriftlich vorliegen.

Tipp: Kaufen Sie wenn möglich nur ein voll erschlossenes Grundstück!