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Bauvertrag

Der Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist für die meisten Menschen wahrscheinlich die größte Investition ihres Lebens und gleichzeitig ein oft kompliziert erscheinendes, undurchsichtiges Unterfangen, das nicht selten mit einer "Augen-zu-und-durch"- Strategie bewältigt werden soll.

Sie sollten sich jedoch der Investition entsprechend sorgfältig auf Ihren Hausbau vorbereiten. Die Betrachtung von Hochglanz-Werbeprospekten und die Besichtigung von Musterhäusern kann dabei nur ein erster und einführender Schritt sein. Suchen Sie verschiedene Bauunternehmen auf, vergleichen Sie deren Angebote, klären Sie, wie Ihr Haus gestaltet sein und was es kosten soll und darf - und dann müssen Sie sich mit dem beschäftigen, was Sie unterschreiben und als Bestandteile Ihrer Vereinbarungen akzeptieren sollen: der Bau- und Leistungsbeschreibung, dem Bauvertrag sowie dem "Kleingedruckten" und sonstigen Vertragsanlagen.

Diese Unterlagen sind in aller Regel von dem jeweiligen Bauunternehmen bereits vorgefertigt, standardisiert und dafür gedacht, damit eine Vielzahl von Verträgen in gleicher Weise abwickeln zu können. Erwarten Sie nicht, dass das, was von dem Unternehmen entwickelt wurde konkret, klar und gegebenenfalls gerichtsfest regelt, welche Leistungen Sie für welchen Preis bekommen oder dass die vorgesehene Vertragsabwicklung per se fair ist. Die Praxis im Baubereich zeigt, dass einseitige, zu Ihren Lasten gehende Gestaltungen an der Tagesordnung sind und viele Fußangeln für Sie bereit gehalten werden. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie Bau- und Leistungsbeschreibungen und Vertragsunterlagen frühzeitig vor der Vertragsunterschrift ausgehändigt bekommen, um genug Zeit zu haben, diese, vielleicht mit fachkundiger Unterstützung der Berater Ihrer Verbraucherzentrale zu prüfen und gegebenenfalls zu Ihrem Vorteil ändern zu können. Wenn Ihr potentieller Vertragspartner Ihnen seine Papiere nicht vorab aushändigen möchte, was durchaus nicht selten ist, sollten Sie hellhörig werden. Es geht hier nicht um ein "Betriebsgeheimnis", sondern um eine für Sie notwendige Informationsgrundlage, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, wenn Sie einen Bauvertrag unterschreiben.