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Angebotsformen

Auf der Suche nach Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung werden Sie feststellen, dass unterschiedliche Wege bestehen, zu Haus oder Wohnung zu kommen. Sie unterscheiden sich juristisch betrachtet darin, wie viele Bauvertragspartner Ihnen letztlich gegenüber stehen.

Bei der klassischen Bauweise suchen Sie mit Hilfe eines Architekten, der für Sie die Planung und Koordination Ihres Bauvorhabens übernimmt, verschiedene Einzelhandwerksfirmen, die jeweils beauftragt werden, einzelne Gewerke (Maurerarbeiten, Schreinerarbeiten usw.) auszuführen. Jeder Gewerkeauftrag bedeutet einen eigenständigen Vertrag, eine Vielzahl von Vertragspartnern errichteten Ihren Bau.

Im Eigenheimbau aber zur Zeit deutlich verbreiteter ist der Generalunternehmer, der Ihnen anbietet, sämtliche zur Errichtung des Baus notwendigen Arbeiten in eigener Verantwortung zu übernehmen. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein solches Unternehmen alle Bauleistungen mit dem eigenen Betrieb ausführt. Alles, was nicht mit dem eigenen Betrieb geleistet werden kann, wird von Subunternehmen ausgeführt, die der Generalunternehmer "unterbeauftragt". Entscheidend ist, dass der Generalunternehmer Ihnen gegenüber für das Gelingen des gesamten Hausbaus verantwortlich ist - er ist Ihr einziger und alleiniger Partner eines Bauvertrags und damit Ihr Ansprechpartner für alle Komplikationen beim Bauen, zum Beispiel Gewährleistungsfragen, auch wenn diese durch die Arbeit eines Subunternehmens verursacht wurden.

Wenn der Generalunternehmer Ihnen gleichzeitig auch das zu bebauende Grundstück verkauft, wird er nicht mehr Generalunternehmer genannt, sondern als Bauträger bezeichnet.

Beachten Sie: Generalunternehmer- und Bauträgerangebote betreffen in der Regel bereits fertig geplante standardisierte Bauten. Bei ihnen wird damit geworben, dass Sie sich nicht mehr die Mühe machen müssen, einen Architekten zu beauftragen. Diese Vereinfachung hat auf den ersten Blick vielleicht Charme, Sie verlieren damit aber eine wesentliche Funktion, die ein Architekt erfüllen kann. Ein Architekt, den Sie mit der Bauüberwachung beauftragen, kontrolliert unabhängig, wie das Bauunternehmen seine Leistungen ausführt. Fehlt diese Kontrolle, bleibt nur die "Selbstkontrolle" durch das Bauunternehmen, die mit einer externen Überwachung nicht ohne weiteres gleichzusetzen ist. Die Berater Ihrer Verbraucherzentrale informieren Sie gern, wie Sie auch hier eine wirklich unabhängige Kontrolle gewährleisten können.