Bauvertrag
Ein Vertrag zur Ausführung von Bauleistungen ist juristisch betrachtet ein "erfolgsorientierter" Vertrag: Das Bauunternehmen schuldet Ihnen nicht einfach Arbeitsleistungen, sondern, dass diese zu einem mangelfreien Haus oder einer mangelfreien Wohnung führen.
Dabei ist das gesetzliche Leitbild, dass das Bauunternehmen, dem allein ein Bauauftrag erteilt wird, grundsätzlich nur für die Ausführung der benötigten Bauleistungen verantwortlich ist, nicht aber für die Frage, ob Ihr Grundstück den gewünschten Bau erlaubt oder die Planungen zum Haus korrekt sind. Wird Ihnen ein bereits fertig geplantes standardisiertes Haus oder eine entsprechende Wohnung angeboten, verschiebt sich dies insofern, als dann das Unternehmen auch die Verantwortung für die zugrunde liegenden Planungen übernimmt; ob Grundstück und Bau zueinander passen, ist auch hier Ihre Sache und ändert sich nur dann, wenn das Bauunternehmen Ihnen zugleich auch das Grundstück verkauft.
Immer dann, wenn Ihr Bauunternehmen nicht zugleich auch Verkäufer des zu bebauenden Grundstücks ist, liegt es also in Ihrer Verantwortung zu klären, ob der Bau in der Form und mit dem Preis, wie er vertraglich angeboten wird, zu Ihrem Grundstück passt oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, die zusätzliche Kosten bedeuten können - ein Umstand, den Sie insbesondere bei standardisierten Kompletthäusern leicht aus dem Blick verlieren können, wenn diese damit angepriesen werden, dass eigentlich alles bereits erledigt sei und Sie nur noch darauf warten müssten, dass Sie die Schlüssel zum Einzug erhalten.
Mit Blick darauf, wer das Grundstück für den Bau liefert, werden verschiedene Begriffe verwendet, die Sie kennen sollten:
- Beschaffen Sie das Grundstück und stellen es dem Bauunternehmen als Grundlage des Baus zur Verfügung, spricht man von einem Bauvertrag (oder auch (Bau)Werkvertrag, (Bau)Auftrag). Sie selbst werden als Bauherr (oder auch Besteller, Auftraggeber) bezeichnet. Das Bauunternehmen, das das Haus oder die Wohnung zu erstellen hat, wird Unternehmer (oder auch Auftragnehmer) genannt.
- Wenn das Bauunternehmen nicht nur den Bau erstellt, sondern Ihnen auch das zu bebauende Grundstück verkauft, entsteht ein Kombinationsvertrag aus einem Grundstückskaufvertrag und einem Bauvertrag, für den sich ein eigenständiger Begriff gebildet hat. Man spricht von einem Bauträgervertrag. Hier werden Sie regelmäßig Käufer, das Unternehmen regelmäßig Verkäufer genannt.