Das Kleingedruckte
Der Vertrag, den Sie unterschreiben und die Vertragsanlagen, die zum Vertrag gehören sollen, sind zumeist von dem Bauunternehmen vorbereitet und vorformuliert. Sie sind dafür gedacht, einheitlich einer Vielzahl von Vertragsabschlüssen zugrunde gelegt zu werden und zugleich dadurch gekennzeichnet, dass sie viele Regelungen enthalten, mit denen das Bauunternehmen zu seinem Vorteil von bestehenden gesetzlichen Regelungen abweichen will.
Juristisch spricht man von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, umgangssprachlich hat sich der Begriff "Kleingedrucktes" eingebürgert, der allerdings irreführend ist. Denn für die Bewertung, ob Regelungen Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen, kommt es nicht darauf an, wie "groß" sie sind, ob sie ein besonderes Anlagenblatt Ihrer Vertragsunterlagen sind oder "unauffällig" in den Text Ihres Vertrags integriert sind. Entscheidend ist die Zielrichtung: Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle Vertragsregelungen, die Ihnen von dem Unternehmen vorformuliert zur Unterschrift vorgelegt werden, damit Sie wie auch andere Unternehmenskunden sie einfach als gegeben hinnehmen.
Dies zu wissen, ist deshalb von Bedeutung, weil Allgemeine Geschäftsbedingungen einer besonderen gesetzlichen Kontrolle unterliegen, die gewährleisten soll, dass Sie durch einseitig entwickelte Vertragsbedingungen nicht unangemessen benachteiligt werden. Die Kontrollvorschriften waren bis zum 31.12.2001 im Gesetz zur Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) enthalten und sind jetzt Bestandteil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Vorschriften untersagen nicht jede Abweichung von gesetzlichen Regelungen, ziehen aber durch formale und inhaltliche Anforderungen an Allgemeine Geschäftsbedingungen den Möglichkeiten zu einseitiger Vertragsgestaltung Grenzen.
Tipp: Die Praxis der Vertragsgestaltung im Baurecht zeigt, dass Unternehmen oft und in für Sie wesentlichen Regelungsbereichen "über die Stränge" schlagen, so dass Ihnen nur dringend empfohlen werden kann, Ihre Vertragsunterlagen vor der Unterschrift zu prüfen. Die Berater Ihrer Verbraucherzentrale helfen Ihnen hierbei gern. Sie können Ihnen auch sagen, ob Ihr Vertrag Regelungen enthält, zu deren Unterlassung das Unternehmen sich eigentlich bereits verpflichtet hat. Denn die Verbraucherzentralen haben die Möglichkeit, Verträge durch sogenannte Unterlassungsverfahren bereinigen zu lassen, wenn Verstöße gegen die Vorschriften zur Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen festgestellt werden. Die beanstandeten Regelungen dürfen dann nicht mehr verwendet werden.