Kündigungsrecht
Wenn Sie einen Bauvertrag kündigen, bedeutet dies, dass der Vertrag für die Zukunft beendet wird, für die Vergangenheit und bis zur Kündigung seine Wirkung behält. Sie müssen deshalb die bis zur Kündigung ausgeführten Bauleistungen bezahlen. Ob es damit sein Bewenden hat oder weitere Zahlungen auf Sie zukommen, hängt davon, ob sie aus wichtigem Grund kündigen oder nicht.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich, wenn ein Verhalten des Bauunternehmens dazu führt, dass es Ihnen nicht zugemutet werden kann, den Vertrag fortzusetzen. Deshalb bleibt es hier bei der Abrechnung der geleisteten Arbeiten.
Anders bei der freien Kündigung, die bei Bauverträgen jederzeit möglich ist. Sie braucht keinen dem Bauunternehmen zurechenbaren Grund und ist damit Ausdruck Ihrer "freien" Entscheidung. Hier werden nicht nur die geleisteten Arbeiten abgerechnet, sondern Sie müssen darüber hinaus auch den vereinbarten Preis für die nicht mehr zu leistenden Arbeiten zahlen. Hiervon muss sich das Unternehmen allerdings abziehen lassen, was es erspart, weil die Arbeiten nicht mehr durchgeführt werden. Eine solche Kündigung kann damit deutlich teurer ausfallen.
Ob ein wichtiger Grund zu Kündigung vorliegt, muss immer aufgrund einer Wertung aller Umstände des Einzelfalls beurteilt werden und ist deshalb im Vorhinein unter Umständen schwer feststellbar. Wenn Sie überlegen, Ihren Bauvertrag wegen des Verhaltens Ihres Bauunternehmens aus wichtigem Grund zu kündigen, sollten Sie sich, bevor Sie eine Kündigung aussprechen, fachlich beraten lassen, vielleicht durch die Berater Ihrer Verbraucherzentrale. Sonst müssen Sie sich später, gegebenenfalls im Abrechnungsstreit vor Gericht, möglicherweise bescheinigen lassen, die Situation falsch eingeschätzt zu haben und stehen vor überraschenden Mehrkosten.
Tipp: Für den Fall einer freien Kündigung des Bauherrn enthalten viele Verträge Regelungen, mit denen die Endabrechnung durch die Vereinbarung einer pauschalen Entschädigungssumme vereinfacht werden soll. Sie liegt häufig bei 5 % des Baupreises. Höhere Pauschalen sollten Sie prüfen (lassen). Pauschalen, deren Höhe über dem durchschnittlichen Aufwand/Schaden liegt, sind unzulässig. Dasselbe gilt für Pauschalen, die Ihnen die Möglichkeit nehmen zu beweisen, dass in Ihrem konkreten Fall kein oder nur ein deutlich niedrigerer Aufwand/Schaden entstanden ist.