Mängel
Der Streit darüber, ob die Arbeiten des Bauunternehmens korrekt sind oder Mängel aufweisen, ist eines der Hauptprobleme bei der Abwicklung eines Bauvorhabens. In Kurzform ausgedrückt liegt ein Mangel vor, wenn das, was Sie vorfinden (die Ist-Beschaffenheit) von dem abweicht, was Sie vorfinden sollten (die Soll-Beschaffenheit). Letzteres bestimmt sich in erster Linie danach, ob und welche konkreten vertraglichen Absprachen getroffen wurden, sonst danach, wie die Arbeiten des Unternehmens üblicherweise auszusehen haben.
So einfach dies klingt, so kompliziert kann es sein: Nicht jede Abweichung ist ein Mangel und nicht jeder Mangel berechtigt Sie dazu, Mängelbeseitigung zu verlangen.
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Übrigens: Streitigkeiten über Mängel sind oft mit einer für Sie vermeidbaren Komplikation verbunden, nämlich dem Streit darüber, ob Ihre Mängelrügen oder von Ihnen gesetzte Fristen zur Mängelbeseitigung das Bauunternehmen überhaupt erreicht haben. Dies jedenfalls dann, wenn Sie lediglich telefoniert oder Faxschreiben geschickt haben. Wenn das Unternehmen dann behauptet, von nichts zu wissen, müssen Sie das Gegenteil beweisen. Dies kann bei Telefonaten schwierig sein, aber auch bei einem Fax, denn juristisch gilt Ihre Sendebestätigung nicht als Beleg dafür, dass Ihr Fax auf der anderen Seite auch tatsächlich angekommen ist. Sie sollten Mängelrügen und Fristsetzungen deshalb schriftlich per Einschreiben-Rückschein senden; der Rückschein dokumentiert, dass das Schreiben angekommen ist und befindet sich nachher in Ihren Händen.