Nach Abnahme
Zeigen sich nach der Abnahme Mängel, stehen Ihnen Rechte auf Gewährleistung zu.
Wie sie aussehen, hängt davon ab, ob das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder die Vergabe- und Vertragsordnung (früher: Verdingungsordnung) für Bauleistungen Teil B (VOB/B) Ihre Vertragsgrundlage ist. Dabei haben beide Vertragsgrundlagen im Grundsatz ähnliche Wege, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Im Detail aber gibt es einige Unterschiede.
Näheres zu Ihren Rechten finden Sie in dieser PDF-Datei.