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Generalunternehmer

Als Generalunternehmer wird ein Unternehmen bezeichnet, das Ihnen anbietet, sämtliche zur Errichtung des Baus notwendigen Arbeiten in eigener Verantwortung zu übernehmen. Der Begriff wird aber nur dann verwendet, wenn das Unternehmen nicht zugleich Verkäufer Ihres Baugrundstücks ist. Anderenfalls spricht man von einem Bauträger.

Dass der Generalunternehmer sämtliche Arbeiten in eigener Verantwortung übernimmt, bedeutet nicht zwangsläufig, dass ein solches Unternehmen alle Bauleistungen mit dem eigenen Betrieb ausführt. Alles, was nicht mit dem eigenen Betrieb geleistet werden kann, wird von Subunternehmen ausgeführt, die der Generalunternehmer "unterbeauftragt". Entscheidend ist, dass der Generalunternehmer Ihnen gegenüber für das Gelingen des gesamten Hausbaus verantwortlich ist - er ist Ihr einziger und alleiniger Partner eines Bauvertrags und damit Ihr Ansprechpartner für alle Komplikationen beim Bauen, zum Beispiel Gewährleistungsfragen, auch wenn diese durch die Arbeit eines Subunternehmens verursacht wurden.

Das heißt aber auch, dass Sie, wenn Ihr Generalunternehmer zum Beispiel wegen Konkurs ausfällt, nicht ohne weiteres die Subunternehmer zur Mängelbeseitigung heranziehen können. Hierzu muss Ihnen der Generalunternehmer bei Vertragsabschluss zusätzlich die Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche, die er gegen seine Subunternehmer hat, abtreten. Denken Sie daran zu vereinbaren, dass der Generalunternehmer Ihnen eine Liste mit Namen und Anschriften aller am Bau beteiligten Subunternehmen aushändigt, damit Sie von vornherein wissen, mit wem Sie es zu tun haben und an wen Sie sich gegebenenfalls wenden müssen.

Beachten Sie: Generalunternehmerangebote betreffen in der Regel bereits fertig geplante standardisierte Bauten. Bei ihnen wird damit geworben, dass Sie sich nicht mehr die Mühe machen müssen, einen Architekten zu beauftragen. Diese Vereinfachung hat auf den ersten Blick vielleicht Charme, Sie verlieren damit aber eine wesentliche Funktion, die ein Architekt erfüllen kann. Ein Architekt, den Sie mit der Bauüberwachung beauftragen, kontrolliert unabhängig, wie das Bauunternehmen seinen Leistungen ausführt. Fehlt diese Kontrolle, bleibt nur die "Selbstkontrolle" durch das Bauunternehmen, die mit einer externen Überwachung nicht ohne weiteres gleichzusetzen ist. Die Berater Ihrer Verbraucherzentrale informieren Sie gern, wie Sie auch hier eine wirklich unabhängige Kontrolle gewährleisten können.