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Formbedürftigkeit

Als Verbindung aus einem Grundstückskauf- und einem Bauvertrag bedarf der Bauträgervertrag nicht nur für den Teil des Grundstückskaufs, sondern insgesamt, also auch hinsichtlich des Bauvertragsteils, der notariellen Beurkundung.

Denn die gesetzliche angeordnete Pflicht zur notariellen Beurkundung betrifft nicht nur den Vertrag zum Grundstück selbst, sondern erstreckt sich auf alle Erklärungen und Vereinbarungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erhalt des Grundstücks stehen. Und dies gilt beim Bauträgervertrag für den Teil des Bauvertrags: Sie erhalten das Grundstück nur in Verbindung mit dem von dem Verkäufer = Unternehmen darauf zu errichtenden Haus.

Achten Sie darauf, dass alle getroffene Nebenabsprachen und Nebenvereinbarungen ebenfalls notariell beurkundet werden. Anderenfalls sind sie unwirksam, aus ihnen können Sie keine Ansprüche geltend machen. Ist Ihnen nicht klar, ob eine Vereinbarung notariell beurkundet werden muss, fragen Sie den Notar.

Zu notariellen Verträgen sollten Sie bedenken: In der Praxis sucht meist Ihr Vertragspartner, das Unternehmen, den Notar aus, der dann den Vertrag nach dessen Vorstellungen und Wünschen entwickelt. Wenn Sie dann von Ihrem Vertragspartner hören, der Vertrag könne unbesehen unterschrieben werden, schließlich stamme er von einem Notar, kann Sie dies leicht auf eine falsche Fährte bringen.

Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt, das er unabhängig und unparteiisch ausüben muss und das ihn verpflichtet, beide Seiten über Inhalt und Tragweite der vertraglichen Vereinbarungen zu informieren. Er ist also nicht Ihr persönlicher Interessenvertreter! Er muss sicherlich darauf achten, dass gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden, aber nicht alles, was gesetzlich zulässig ist, muss gut und vorteilhaft für Sie sein. Lassen Sie sich deshalb den Vertrag, den Sie unterschreiben sollen, frühzeitig vorher aushändigen, damit sie genug Zeit haben, ihn in Ruhe zu lesen und gegebenenfalls in Ihrem Interesse ändern zu lassen.

Wenn Sie hierzu fachkundige Beratung benötigen, können Sie sich an die Berater Ihrer Verbraucherzentrale wenden.