Vertrag
Der Bauträgervertrag führt Sie zu einem Notar, weil der Vertrag notariell beurkundet werden muss.
In der Praxis sucht meist Ihr Vertragspartner, das Unternehmen, den Notar aus, der dann den Vertrag nach dessen Vorstellungen und Wünschen entwickelt. Wenn Sie dann von Ihrem Vertragspartner hören, der Vertrag könne unbesehen unterschrieben werden, schließlich stamme er von einem Notar, kann Sie dies leicht auf eine falsche Fährte bringen.
Der Notar bekleidet ein öffentliches Amt, das er unabhängig und unparteiisch ausüben muss und das ihn verpflichtet, beide Seiten über Inhalt und Tragweite der vertraglichen Vereinbarungen zu informieren. Er ist also nicht Ihr persönlicher Interessenvertreter!
Der Notar muss sicherlich darauf achten, dass gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden, aber nicht alles, was gesetzlich zulässig ist, muss gut und vorteilhaft für Sie sein. Lassen Sie sich deshalb den Vertrag, den Sie unterschreiben sollen, frühzeitig vorher aushändigen, damit sie genug Zeit haben, ihn in Ruhe zu lesen und gegebenenfalls in Ihrem Interesse ändern zu lassen.
In diesem Bereich finden Sie Informationen dazu, worauf Sie achten sollten. Für weitere fachkundige Beratung stehen Ihnen die Berater Ihrer Verbraucherzentrale gern zur Seite.