Zur vzbv-Homepage Zur KfW-Förderbank
Zur Startseite
Sie sind hier: > baufoerderer.de > Baurecht > Bauen mit Bauträger > Insolvenzabsicherung

Insolvenzabsicherung

Angesichts stetig wachsender Zahlen von Unternehmenskonkursen in der Bauwirtschaft bekommt die Frage, wie Sie sich für den Fall eines Konkurses Ihres Unternehmens absichern können, immer größere Bedeutung. Da es bislang kein verbindliches gesetzliches Sicherungssystem gibt, das Ihnen zur Seite steht, bleibt es derzeit Ihnen überlassen, sich gegen die finanziellen Lasten zu schützen, die ein Konkurs für Sie bedeuten kann und die je nach Situation unterschiedlich hoch ausfallen können.

Konkurs vor Fertigstellung
Das "geringste" Risiko haben Sie dann, wenn die Arbeiten, die das Unternehmen bis zum Konkurseintritt ausgeführt hat, korrekt sind und Sie bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr bezahlt haben als die geleisteten Arbeiten wert sind. Ihr Risiko besteht dann in den Mehrkosten, die sich daraus ergeben können, dass die Fortsetzung der noch ausstehenden Arbeiten teurer wird, Mehrkosten, die im Regelfall auf 10% bis 20% des Auftragswerts beziffert werden können. Deutlich teurer kann Sie ein Konkurs zu stehen kommen, wenn die bis zum Konkurs ausgeführten Arbeiten mangelhaft sind und / oder Sie vorgeleistet, das heißt mehr bezahlt haben, als die erhaltenen Leistungen eigentlich kosten, vielleicht durch "versteckte" Vorleistungen in Ihren Abschlagszahlungen. Denn dann kommen die Kosten der Mängelbeseitigung und die nochmalige Bezahlung von zwar bezahlten, aber noch nicht erhaltenen Arbeiten hinzu, für die bei Ihrem Bauunternehmen nichts mehr zu holen ist. Für Ihre Insolvenzabsicherung ist deshalb mehreres erforderlich:


Konkurs nach Fertigstellung
Beim Konkurs nach Fertigstellung geht es darum, dass Ihnen zusätzliche Kosten aus einer Mängelbeseitigung drohen, die von Ihrem Unternehmen nicht mehr zu erhalten ist. Eine Vorsorge ist dadurch möglich, dass Ihnen das Unternehmen eine (selbstschuldnerische) Gewährleistungsbürgschaft stellt oder auch dadurch, dass Sie einen Sicherheitseinbehalt für die Zeit der Gewährleistung vereinbaren. Ob Bürgschaft oder Sicherheitseinbehalt - es ist zweckmäßig, dass Sie bei Abschluss Ihres Vertrags gleich regeln, dass eine Ihnen gestellte Bürgschaft oder ein vereinbarter Sicherheitseinbehalt sowohl die Zeit bis zur Fertigstellung, die "Erfüllung", als auch die Zeit nach der Fertigstellung, die "Gewährleistung", sichern soll.

Tipp: Wenn Ihr Unternehmen, wie beim Bauträger üblich, mit Subunternehmen arbeitet, können Sie sich eine zusätzliche Sicherung verschaffen. Lassen Sie sich Erfüllungs- und Gewährleistungsansprüche, die Ihr Unternehmen gegen seine Subunternehmen hat, zusätzlich abtreten. Sie haben dann die Möglichkeit, direkt an die Subunternehmen heranzutreten, wenn Ihr Unternehmen konkursbedingt ausfällt. Denken Sie daran zu vereinbaren, dass Ihr Unternehmen Ihnen eine Liste mit Namen und Anschriften aller am Bau beteiligten Subunternehmen aushändigt, damit Sie von vornherein wissen, mit wem Sie es zu tun haben und an wen Sie sich gegebenenfalls wenden müssen.

Zu weiteren Einzelheiten einer Insolvenzabsicherung informieren Sie die Berater Ihrer Verbraucherzentrale gern.