Vor Abnahme
Zeigt sich vor der Abnahme ein Baumangel, befinden Sie sich juristisch gesprochen noch im Stadium der Vertragserfüllung.
Die Rechte, die Sie als Reaktion auf den Mangel haben, richten sich in der Regel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB); die Vergabe- und Vertragsordnung (früher: Verdingungsordnung) für Bauleistungen Teil B (VOB/B) hat demgegenüber beim Bauträgervertrag kaum Bedeutung.
Einzelheiten zu den BGB-Rechten finden Sie in dieser PDF-Datei.