Nach Abnahme
Zeigt sich nach der Abnahme ein Baumangel, stehen Ihnen Rechte auf Gewährleistung zu.
Sie richten sich, da die Vergabe- und Vertragsordnung (früher: Verdingungsordnung) für Bauleistungen (VOB/B) beim Bauträgervertrag kaum eine Rolle spielt, ganz überwiegend nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Einzelheiten zu den BGB-Rechten finden Sie in dieser PDF-Datei.