Zur vzbv-Homepage Zur KfW-Förderbank
Zur Startseite
Sie sind hier: > baufoerderer.de > Baurecht > Bauen mit Bauträger > Mängel > Nach Abnahme

Nach Abnahme

Zeigt sich nach der Abnahme ein Baumangel, stehen Ihnen Rechte auf Gewährleistung zu.

Sie richten sich, da die Vergabe- und Vertragsordnung (früher: Verdingungsordnung) für Bauleistungen (VOB/B) beim Bauträgervertrag kaum eine Rolle spielt, ganz überwiegend nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Einzelheiten zu den BGB-Rechten finden Sie in dieser PDF-Datei.