Scheidung: Wer das Haus behält, muss auch den Kredit abzahlen
News vom 12. November 2002
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Scheiden tut weh, und führt nicht selten zu finanziellen Problemen. Muss aber auch ein Partner weiter die Kredite mit zurückzahlen, wenn nur der Andere das gemeinsame Haus behält?
Nein, hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden: Wenn beide Ehepartner gemeinsam einen Kredit aufgenommen haben, um ein Haus als gemeinsame Wohnung zu finanzieren, nach der Scheidung aber ein Partner Alleineigentümer wird, so haftet er in der Regel auch allein für das Darlehen. Das gilt grundsätzlich sogar dann, wenn er allein dort wohnen bleibt und nur deshalb nicht mehr Alleineigentümer wird, weil das Haus zuvor zwangversteigert wurde.
Der andere Partner kann daher vom Hausbesitzer verlangen, dass dieser den Kredit alleine abzahlt. Die bloße Trennung ist allerdings noch kein ausreichender Grund, die anteilige Haftung zu beenden, so die Richter. Und wenn sich die Eheleute einigen, was nach der Scheidung mit dem Kredit geschehen soll, so würde auch eine solche Vereinbarung der vom Gericht entwickelten Lösung grundsätzlich vorgehen.
OLG Koblenz, Beschluss 3 W 59/02 vom 8.4.2002, veröffentlicht in der Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 2002 S. 1070 (Heft 18).
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