Bewertung von Bauprodukten wird möglich
Prüfschema für gesundheitsschädliche Stoffe aus Bauprodukten für Testphase freigegeben
News vom 30. November 2002
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Wer baut oder renoviert, möchte das nicht bloß kostengünstig und solide tun, sondern auch keine Gefahren für die Gesundheit eingehen. Manche Baumaterialien sind allerdings nicht unproblematisch, wie die frühere Verwendung von Asbest oder die Diskussion um Formaldehyd in Spanplatten zeigen. Daher schreibt das Bauproduktengesetz vor, dass Bauprodukte auf gesundheitliche Risiken von Inhaltsstoffen, die sie in den Innenraum abgeben könnten, bewertet werden müssen.
Zu den nach Vorkommen und Wirkung bedeutungsvollsten Verunreinigungen der Innenraumluft gehören dabei die so genannten "flüchtigen" und "schwerflüchtigen" organischen Verbindungen (VOC und SVOC). Ihre Auswirkungen können von Geruchsbelästigungen und Reizungen der Schleimhäute von Augen, Nase und Rachen über Wirkungen auf das Nervensystem bis hin zu Langzeitwirkungen wie Allergien oder sogar Krebs reichen.
Um die Grundlage für eine einheitliche und nachvollziehbare gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten bereitzustellen, hat der "Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten" (AgBB), dem u. a. Vertreter der Gesundheitsbehörden und des Umweltbundesamt angehören, Prüfkriterien erarbeitet und daraus ein Bewertungsschema für VOC-Emissionen aus innenraumrelevanten Bauprodukten entwickelt. Das Schema setzt gesundheitsbezogene Qualitätsmaßstäbe für die zukünftige Herstellung von Bauprodukten für den Innenraum und soll die Entwicklung besonders emissionsarmer Produkte unterstützen. Es dient dagegen nicht dazu, bereits eingebaute Produkte nachträglich zu bewerten.
Damit wird eine wesentliche Lücke beim Nachweis der Brauchbarkeit eines Bauproduktes geschlossen. "Brauchbar" ist ein Produkt dann, wenn es den technischen Anforderungen genügt und zudem die Gesundheit der Raumnutzer nicht beeinträchtigt.
Die Leistungsfähigkeit des Bewertungsschemas soll nun bis 2004 getestet werden. Es soll zukünftig die Grundlage für die gesundheitliche Bewertung bei der Zulassung von Bauprodukten durch das Deutsche Institut für Bautechnik bilden. Dabei liegt ein Vorteil gegenüber anderen "Gütesiegeln" (etwa der Herstellerverbände) darin, dass die Kriterien auf Grund der Zusammensetzung des AgBB (siehe unten) von öffentlicher Stelle erarbeitet wurden, und damit von Fachleuten, die nicht bestimmten Unternehmen oder wirtschaftlichen Interessen verbunden sind.
Bis die Verbraucher allerdings direkt von dem neuen Prüfverfahren profitieren können, wird leider noch einige Zeit vergehen. Bisher gibt es kein entsprechendes Gütezeichen, und auch noch keine Datenbank oder Auskunftsstelle, bei der man die Ergebnisse erfragen könnte. Im Laufe des kommenden Jahres soll es aber Aussagen zur ersten getesteten Produktgruppe (Bodenbeläge und Kleber) geben - so hofft man zumindest beim Umweltbundesamt.
Hintergrundinformation:
Der AgBB sieht es nach eigenen Angaben als eine seiner wichtigsten Aufgaben an, die Grundlagen für eine einheitliche Bewertung von Bauprodukten in Deutschland bereitzustellen, damit einerseits die gesetzlichen Forderungen erfüllt werden, die sich aus den Landesbauordnungen und der Bauprodukten-Richtlinie ergeben, und andererseits eine nachvollziehbare und objektivierbare Produktbewertung möglich ist. Er wurde 1997 von der Länderarbeitsgruppe "Umweltbezogener Gesundheitsschutz" der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden ins Leben gerufen. Vertreten sind im AgBB neben den Landesgesundheitsbehörden auch das Umweltbundesamt, das Deutsche Institut für Bautechnik, die Bauminister und -senatoren der Länder, die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung, das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin und der Koordinierungsausschuss für Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz des Normenausschusses Bauwesen im Deutschen Institut für Normung. Die Geschäftsstelle des AgBB befindet sich beim Umweltbundesamt in Berlin.
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