Bausparprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage für das Jahr 2000 sichern
News vom 16. Dezember 2002
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Noch bis zum Jahresende können Bausparer die Bausparprämie und die Arbeitnehmer-Sparzulage für das Jahr 2000 (und später) beantragen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten diejenigen, die ihre "Vermögenswirksamen Leistungen" in Form eines Bausparvertrages anlegen. Voraussetzung der Zulage ist u. a., dass die Einkommensgrenzen für das jeweilige Sparjahr (also z. B. 2000) von 17.900 Euro bei Ledigen bzw. 35.800 Euro bei Ehepaaren eingehalten werden. Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen. Gezahlt werden 10 % von bis zu 480 Euro vermögenswirksamer Leistungen pro Jahr, also bis maximal 48 Euro.
Die Bausparprämie gibt es u. a. für Bausparverträge, die nicht aus vermögenswirkamen Leistungen bestehen, und bei denen jährliche Beiträge in Höhe von mindestens 50 Euro gezahlt werden. Hier liegen die entsprechenden Einkommensgrenzen bei 25.600 Euro (Ledige) bzw. bei 51.200 Euro (für Ehepaare). Die Höhe der Prämie beträgt ebenfalls 10 % von jährlichen Sparleistungen bis zu 512 bzw. 1.024 Euro (Ledige/Ehepaare), also bis maximal rund 51 bzw. 102 Euro.
Sowohl die Arbeitnehmer-Sparzulage als auch die Bausparprämie werden nur auf Antrag gewährt, wobei bestimmte Formulare erforderlich sind. Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss beim "eigenen" Finanzamt beantragt werden, während der Antrag für die Bausparprämie direkt an die jeweilige Bausparkasse gestellt werden muss. Dort erhalten Sie auch jeweils weitere Informationen.
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