Niedrige Zinsen zur vorzeitigen Umschuldung nutzen ?
Tipps der Verbraucherzentrale Thüringen
News vom 23. Januar 2003
Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Thüringen vom 22.1.2003
Darlehensnehmer, die ihre Kredite 1992 - 1993 aufgenommen haben und damals eine Zinsbindung von 10 Jahren vereinbarten, können sich freuen. Sie bekommen die Anschlussfinanzierung zu recht günstigen Zinskonditionen. Wer in den Jahren 1994 oder 1995 ein Darlehen mit einer 10-jährigen Zinsfestschreibung gewählt hat, muss demgegenüber befürchten, dass die Zinsen in den nächsten Jahren wieder steigen könnten und die Anschlussfinanzierung dann teurer wird. Der Wunsch vieler, ihr Darlehen jetzt schon umzuschulden, ist verständlich.
Wer dies versucht, stellt fest, dass Probleme und Fragen auftauchen:
- Da ein Hypothekendarlehen mit einer Zinsbindung bis zu 10 Jahren nicht vorzeitig gekündigt werden kann, besteht für Darlehensnehmer grundsätzlich kein rechtlicher Anspruch auf eine vorgezogene Kreditablösung. Viele Kreditinstitute lehnen deshalb eine Umschuldung rundweg ab und pochen auf die Einhaltung der Verträge. In diesen Fällen bleibt den Darlehensnehmern nur die Alternative eines so genannten "Forward"-Darlehens (siehe dazu auch die News vom 30. Oktober 2002). Hierbei werden bis zu drei Jahre im Voraus die Konditionen für die spätere Anschlussfinanzierung festgelegt. Aus Sicht des Kunden hat dies jedoch einen Nachteil: Er kann sich nicht die aktuell niedrigen Zinsen reservieren, sondern muss einen Aufschlag auf die derzeit geltenden Sätze akzeptieren. Für diese Zinsaufschläge kann man als Orientierung etwa 0,30 % je Jahr zu Grunde legen.
- Nicht alle Banken zeigen sich jedoch in der Frage einer Umschuldung so unbeweglich, denn eine vorgezogene Anschlussfinanzierung kann auch für die Bank von Vorteil sein. Denn sie kann sich erstens durch ein vom Kunden zu leistendes Vorfälligkeitsentgelt schadlos halten. Und zweitens wird der Kunde durch das neue Darlehen wieder für längere Zeit an die Bank gebunden, während er sonst in zwei, drei Jahren zu einem anderen Kreditgeber wechseln könnte.
- Ist die Bank zur Umschuldung bereit, sollte das Angebot gleichwohl nicht vorschnell angenommen werden. Zum einen sollte zunächst geprüft werden, ob das geforderte Vorfälligkeitsentgelt fair bemessen ist. Das ist nach den Beobachtungen der Verbraucherzentralen nicht immer der Fall. Ein überhöhtes Vorfälligkeitsentgelt beeinträchtigt jedoch zwangsläufig die Erfolgschancen einer Umschuldung.
- Ob sich eine Umschuldung tatsächlich lohnt, lässt sich vorab nicht mit Sicherheit sagen. Selbst wenn das Vorfälligkeitsentgelt in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Vorfälligkeitsentschädigung berechnet ist, steht sich der Kreditnehmer, obwohl er nun einen niedrigeren Zinssatz hat, durch die zusätzlichen Kosten zunächst schlechter als bei einer Fortsetzung des bisherigen Darlehens. Ein Vorteil wird erst erlangt, wenn die Zinsen künftig tatsächlich wieder anziehen und zu dem Zeitpunkt, an dem die Zinsbindung des ursprünglichen Darlehens ausgelaufen wäre, eine bestimmte Höhe übersteigen. Denn dann würde die Anschlussfinanzierung des ursprünglichen Darlehens durch den höheren Zins unterm Strich teurer als die vorzeitige Umschuldung mit Inkaufnahme des Vorfälligkeitsentgelts.
- Eine Umschuldung ist eine Spekulation auf die künftige Zinsentwicklung. Ob diese aufgeht, ist ungewiss. Vorab lässt sich aber ausrechnen, wie hoch die Zinsen künftig wieder steigen müssten, damit sich die Umschuldung lohnt. An diesem kritischen Zinssatz kann der Darlehensnehmer ermessen, ob überhaupt für die Zukunft ein derartiger Zinsanstieg erwartet werden kann. Zum anderen kann dieser kritische Zins mit den Zinssätzen von Forward-Darlehen verglichen werden. Sind diese bei gleicher Zinsbindungsfrist niedriger, sollte ein Forward-Darlehen der Umschuldung vorgezogen werden.
[zurück]