Stichtagsregelung bei der Eigenheimzulage geändert
News vom 18. Februar 2003
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Am kommenden Freitag wird der Bundestag über die Neuregelung der Eigenheimzulage entscheiden, doch bereits heute wurde eine Änderung gegenüber den bisherigen Plänen (siehe die News vom 20. November und vom 4. Dezember 2002) bekannt.
Wie das Bundesfinanzministerium auf Anfrage bestätigte, haben sich die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Grüne auf eine Änderung der Stichtagsregelung geeinigt. Bisher sollte dafür der 1. Januar 2003 maßgeblich sein. Geplant ist jetzt, den Termin der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt als Stichtag für die Frage "alte oder neue Förderung" zu nehmen. Würde diese Absicht umgesetzt, würden auch diejenigen, die erst im Jahr 2003 oder jetzt noch bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens mit ihrem Vorhaben beginnen, in den Genuss der "alten" (höheren) Zulage kommen.
Wie das Gesetz am Ende aber tatsächlich aussehen wird, ist nach wie vor unklar, da der Bundesrat zustimmen muss und die unionsgeführten Länder, die dort die Mehrheit haben, die Steuerpläne der Bundesregierung ablehnen. Eine Rückkehr zur alten Stichtagsregelung ist allerdings praktisch ausgeschlossen.
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