Bundestag beschließt Neuregelung der Eigenheimzulage
News vom 21. Februar 2003
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Der Bundestag hat heute dem "Steuervergünstigungsabbaugesetz" und damit auch der Neuregelung der Eigenheimzulage zugestimmt. Dabei gab es gegenüber dem ersten Gesetzentwurf (siehe die News vom 20. November 2002 nur eine wesentliche Änderung: Die ursprünglich geplante rückwirkende Stichtagsregelung zum 1. Januar 2003 ist, wie bereits am Dienstag gemeldet, weggefallen. Statt dessen sollen jetzt alle Bauherren, die noch vor der Verkündung des neuen Gesetzes mit der Herstellung ihres Hauses beginnen bzw. beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum den Kaufvertrag abschließen, nach den derzeit noch geltenden "alten" Bestimmungen gefördert werden.
Der Bundesrat, der dem Gesetz noch zustimmen muss, wird sich voraussichtlich in seiner Sitzung am 14. März damit befassen. Für die CDU hat der stellvertretende Bundestags-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz aber bereits heute angekündigt, dass die unionsgeführten Länder das Gesetzespaket mit ihrer Mehrheit im Bundesrat ablehnen wollen. Die endgültige Entscheidung über die neue Eigenheimzulage wird daher wohl erst im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat fallen.
Durch die Streichung der alten Stichtagsregelung können all diejenigen aufatmen, die es bis zum Jahresende nicht mehr geschafft hatten, mit dem Bau zu beginnen oder den Kaufvertrag abzuschließen. Hier hatte es nach den Zahlen, die die LBS-Imobiliengesellschaften vor einigen Tagen veröffentlich haben, einen regelrechten "run" auf Immobilien gegeben. So stieg bei den LBS-Immobiliengesellschaften in der Zeit von Oktober bis Dezember 2002 der Verkauf neuer Eigenheime um 65 % und der neuer Eigentumswohnungen um 37 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Doch auch bei Baugrundstücken (+ 34 %) und bei gebrauchten Eigenheimen (+ 36 %) waren die Käufer vor dem Jahreswechsel besonders aktiv.
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