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VZBV zur EZB-Leitzinssenkung: Banken müssen Zinssenkung weitergeben

News vom 6. März 2003

Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de

Nach der heutigen Leitzinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Banken aufgefordert, die Zinssenkung an die Privatkunden weiterzugeben. "Es ist ein Skandal, dass Banken in der Vergangenheit die Leitzinssenkungen zum Teil nicht weitergereicht und statt dessen im Gegenzug ihre Kreditzinsen sogar noch erhöht haben", so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Dies käme faktisch einer Subventionierung der Banken gleich. Auch an die EZB richtete der vzbv den Appell, öffentlichen Druck auszuüben, damit die Banken die Leitzinssenkung weitergeben. Die EZB hat die Leitzinsen von bisher 2,75 % um weitere 0,25 Prozentpunkte gesenkt.

Seit der letzten Erhöhung im November 2000 sanken die Leitzinsen damit in fünf Schritten von 4,75 % auf nunmehr 2,50 %. Im Gegensatz dazu sind die Dispokreditzinsen für private Girokonten von Dezember 2000 bis zum 17. Februar 2003 nach einer Studie der FMH-Finanzberatung von durchschnittlich 11,50 % auf 11,78 % gestiegen, so der vzbv (untersucht wurden die Zinskonditionen von 42 Banken). Der Verband sieht darin ein dreistes Vorgehen: "Nicht nur, dass die Banken durch die Nicht-Weitergabe der Zinssenkung den angestrebten konjunkturellen Aufschwung durch die Senkung der Leitzinsen abwürgen. Sie verwenden die Zinsmargen, um ihre betrieblichen Schwierigkeiten auszubügeln", so die vzbv-Chefin. Sie kündigte an, die EZB und den EU-Wettbewerbskommissar über dieses kundenfeindliche Verhalten der deutschen Banken zu informieren.

Nach Angaben des vzbv haben Bankkunden in bestimmten Fällen sogar einen Rechtsanspruch auf eine korrekte Zinsanpassung. Das betrifft laufende Kreditverträge, die eine sogenannte Zinsanpassungsklausel enthalten. So hat der Bundesgerichtshof bereits 1986 entschieden, dass die Banken bei solch variablen Zinsregelungen verpflichtet sind, die Zinsen innerhalb einer angemessenen Frist zu senken, wenn sich ihre Refinanzierungskonditionen verbessern, wie dies bei einer Leitzinssenkung der Fall sein kann (Urteil vom 6.3.1986 - III ZR 195/84, siehe dazu auch die "News" vom 23.2.2003). Die Banken scheinen es damit aber nicht so eilig zu haben. Denn nach einer Meldung der Stiftung Warentest in der März-Ausgabe ihrer Zeitschrift "test" ergab eine Umfrage der Finanzberatung Max Herbst, dass nach der letzten Leitzinssenkung im Dezember 2002 nur 4 von 50 Banken die Kreditzinsen tatsächlich gesenkt haben. Die Guthabenzinsen waren demgegenüber allerdings bei 35 Kreditinstituten gefallen.

Der vzbv rät Verbrauchern, die den Eindruck haben, dass der Zins bei bestehenden Kreditverträgen nicht korrekt angepasst worden sei, sich an die Verbraucherzentrale ihres Bundeslandes zu wenden. Bei neuen Krediten sollten sie zudem genau vergleichen, welcher Zinssatz ihnen angeboten wird. Auch hierzu halten die Verbraucherzentralen Informationen bereit.

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