Zur vzbv-Homepage Zur KfW-Förderbank
Zur Startseite
Sie sind hier: > baufoerderer.de > News > News-Archiv > Baufinanzierung und -förderung > Meldung vom 28.3.03

Verbraucherzentrale Sachsen: Alte DDR-Baukredite überprüfen lassen - Schlichterspruch beschert Kreditnehmern Zinsrückzahlung

News vom 28. März 2003

Quelle: News der Verbraucherzentrale Sachsen vom 26.3.2003

Nach einem aktuellen Schlichterspruch des Ombudsmannes der Volks- und Raiffeisenbanken haben Kreditnehmer noch bessere Chancen, zu viel gezahlte Zinsen zurückerstattet zu bekommen. Die Verbraucherzentrale Sachsen führt im Einzelfall die rechnerischen Überprüfungen durch und hilft bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Bau- oder auch Eigenheim-Kredite wurden bereits zu DDR-Zeiten vergeben. Im Unterschied zu heute verlangten die Kreditinstitute jedoch keinen oder nur einen ganz niedrigen Zins. Nach der deutschen Wiedervereinigung wurden diese Kreditverträge 1991 angepasst. Das bedeutete, dass die Zinsen auf etwa 9 Prozent angehoben wurden. Dabei wurden diese hohen Zinssätze in der Regel nicht auf eine bestimmte Dauer festgeschrieben, sondern variabel belassen. In den Folgejahren kam es zu verschiedenen Zinssenkungen, welche jedoch oft nicht an die Kreditnehmer weitergegeben wurden. Im Ergebnis wurde in solchen Fällen über Jahre zu viel Geld an die Bank oder Sparkasse gezahlt. Betroffenen steht ein Rückerstattungsanspruch zu. Mehrere Verbraucher haben bereits in der Vergangenheit ihre Ansprüche gegenüber den Geldhäusern geltend gemacht. Sie mussten dabei die Erfahrung machen, dass sich die Kreditinstitute oft bis zuletzt sträubten, eine Rückerstattung vorzunehmen. Nicht selten geht es dabei um mehrere tausend Euro. Doch Hartnäckigkeit hatte sich im Regelfall auch bisher ausgezahlt. Nach dem neuen Schlichterspruch dürfte die Durchsetzung der Ansprüche nun einfacher werden.

Verbraucher, die bisher die Auseinandersetzung mit dem Kreditinstitut scheuten oder über die Rechtslage bis heute nicht informiert waren, sollten jetzt ihre alten Verträge überprüfen lassen. Selbst wenn der Kredit bereits vollständig zurückgezahlt wurde, ist es dafür nicht zu spät. Der Rückzahlungsanspruch ist noch nicht verjährt. Wichtig für die Überprüfung ist jedoch, dass die Kreditunterlagen noch vollständig vorhanden sind.


Nähere Informationen zu dem kostenpflichtigen Überprüfungsangebot (80 Euro) der sächsischen Verbraucherschützer erhalten Sie montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr am Auskunftstelefon unter der Rufnummer 01805/797777 (0,12 Euro/Min.).

[zurück]