Bund-Länder-Vereinbarung zur sozialen Wohnraumförderung in Kraft getreten
News vom 11. Juli 2003
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Die Verwaltungsvereinbarung über die soziale Wohnraumförderung im Programmjahr 2003 ist von allen 16 Bundesländern unterzeichnet worden und damit in Kraft getreten. Die Bundesfinanzhilfen in Höhe von 280 Millionen Euro stehen nunmehr zur Förderung von Wohnungsbau- und Modernisierungsinvestitionen zur Verfügung. Das teilte der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Tilo Braune, heute in Berlin mit. Dabei betonte er, dass die Länder die frei gegebenen Mittel jetzt zügig für die notwendigen Investitionen bewilligen sollten. Entsprechend den Anforderungen der regionalen Wohnungsmärkte könnten sie dabei selbst Förderschwerpunkte in den Bereichen Neubau oder Bestandserneuerung setzen.
Von dem Gesamtbetrag entfallen nach Angaben des Ministeriums 205 Millionen Euro auf die alten und 75 Millionen Euro auf die neuen Länder. In den Mitteln für die alten Länder ist ein Sonderbetrag von 50 Millionen Euro für Verdichtungsräume mit besonderem Wohnraumbedarf enthalten, der nach einem speziellen Schlüssel verteilt wurde. Damit soll in Großstadtregionen mit Wohnungsmarktengpässen zusätzlicher Raum für Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung geschaffen werden.
Aufteilung der Finanzhilfen für die soziale Wohnraumförderung 2003 auf die Länder (in Millionen Euro):
Alte Länder (Bundesfinanzhilfen insgesamt/ davon Sondermittel für Verdichtungsräume):
Baden-Württemberg: 32,806/8,427
Bayern: 38,477/10,129
Berlin-West: 5,645/0,784
Bremen: 1,759/0,244
Hamburg: 6,553/2,585
Hessen: 19,220/5,254
Niedersachsen: 24,004/5,717
Nordrhein-Westfalen: 52,886/11,408
Rheinland-Pfalz: 11,713/2,412
Saarland: 2,843/0,395
Schleswig Holstein: 9,094/2,645
Neue Länder (Bundesfinanzhilfen):
Berlin-Ost: 6,375
Brandenburg: 12,968
Mecklenburg-Vorpommern: 8,796
Sachsen: 21,915
Sachsen-Anhalt: 12,890
Thüringen: 12,056
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