Bundeskabinett verabschiedet Europarechtsanpassungsgesetz zum Baugesetzbuch
News vom 16. Oktober 2003
Quelle: Pressemitteilung des Bundesbauministeriums vom 15.10.2003
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen bereitet eine Novellierung des Baugesetzbuchs vor (siehe die News vom 30. Juni 2003). Der jetzt fertig gestellte Regierungsentwurf wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet. Ziel der geplanten Novelle ist es, die Verfahrensschritte im Bereich der Bauleitplanung auf hohem Umweltschutzniveau zu vereinheitlichen und zu stärken. Es soll damit eine dem Leitbild der nachhaltigen Stadtentwicklung entsprechende zügige und sichere Planung ermöglicht werden. Städte und Gemeinden sollen in die Lage versetzt werden, mit einem modernen Planungsrecht den europäischen Herausforderungen zu begegnen.
Unmittelbarer Anlass für die Arbeiten am Baugesetzbuch ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (sog. Plan-UP-Richtlinie), die bis zum Sommer 2004 zu erfolgen hat. Das europaweit eingeführte Instrument der Umweltprüfung soll künftig in allen Bauleitplanverfahren nutzbar gemacht und vollständig in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitplanung integriert werden. Zur Erleichterung der kommunalen Planungspraxis ist dabei angestrebt, die Umweltprüfung im Rahmen des Baugesetzbuchs als Trägerverfahren zur Vereinheitlichung der bislang nebeneinander stehenden planungsrechtlichen Umweltverfahren (Umweltverträglichkeitsprüfung, Verträglichkeitsprüfung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) zu nutzen. Die Umsetzung der Richtlinie bietet zugleich die Chance, das nationale Baurecht auf das europäische Recht neu auszurichten.
Es sollen Vereinfachungen des Planungsrechts vorgenommen werden, so durch die Umgestaltung der Vorschriften über die Teilung von Grundstücken und die Einführung eines vereinfachten Umlegungsverfahrens. Damit den komplexen Anforderungen an die räumliche Planung auch künftig Rechnung getragen werden kann, sollen für besondere städtebauliche Situationen zusätzliche Steuerungsmöglichkeiten eingeführt werden. Darüber hinaus sollen den Gemeinden die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen und Maßnahmen der "Sozialen Stadt" gegeben werden.
Neben dem Recht der Bauleitplanung soll auch das Recht der Raumordnung geändert und an die zwingenden Vorgaben des europäischen Rechts angepasst werden. Darüber hinaus soll das Raumordnungsgesetz um Regelungen ergänzt werden, die sich auf die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone beziehen und es ermöglichen, für einzelne raumordnerische Funktionen in dieser Zone Ziele und Grundsätze der Raumordnung aufzustellen.
Derzeit wird der Regierungsentwurf auf seine Praxistauglichkeit geprüft: Seit Anfang diesen Jahres sind Praxistests in Städten und Gemeinden angelaufen. So entsteht in enger Zusammenarbeit mit den in erster Linie betroffenen Kommunen, die das Baugesetzbuch ausführen, ein funktionstüchtiges erneuertes Baurecht.
Der Regierungs-Entwurf des "Gesetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs"
(Europarechtsanpassungsgesetz Bau - EAG Bau) vom 15. Oktober 2003 finden Sie hier (im PDF-Format, ca. 1,3 MB) im Internet-Angebot des Bundesbauministeriums.
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