Sonnenstrom soll ab Januar 2004 besser vergütet werden - Bundesumweltminister Trittin kündigt "Vorschaltgesetz" für Photovoltaik an
News vom 7. November 2003
Quelle: Daniel Burchard für baufoerderer.de
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Grüne) hat heute ein Vorschaltgesetz speziell für die Photovoltaik angekündigt. Damit soll die mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgesehene neue (erhöhte) Vergütung für Sonnenstrom schon für Anlagen gelten, die ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb gehen. Umweltminister Trittin und Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatten sich am Mittwoch auf einen Kompromiss für die Neufassung des EEG geeinigt. Er sieht neben Änderungen bei der Förderung der Windenergie auch eine verbesserte Förderung der Photovoltaik vor, um die positive Marktentwicklung der Branche nach dem Auslaufen des 100.000-Dächer-Solarstromprogramms weiter voranzutreiben (siehe dazu auch die News vom 11. Juli 2003). "Das 100.000 Dächer-Programm wird damit kompensiert. Die Branche erhält die dringend notwendige Investitionssicherheit und der befürchtete "Fadenriss" wird vermieden", sagte Trittin heute anlässlich der Inbetriebnahme einer neuen Produktionsstraße für Photovoltaik-Module in Freiberg/Sachsen.
Erzeuger von Solarstrom sollen nach den Plänen des Bundesumweltministeriums zukünftig eine gesetzlich garantierte Grundvergütung von 45,7 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Nach den derzeit geltenden Sätzen wären es für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2004 in Betrieb gehen, nur 43,4 ct/kWh gewesen. Die neue Grundvergütung soll auch für große Freiflächenanlagen gelten, soweit sie sich im Bereich eines Bebauungsplans befinden. Für Solaranlagen auf Gebäuden soll sich die Vergütung um 11,7 Cent pro Kilowattstunde bis 30 Kilowatt Leistung, um 9,3 Cent pro Kilowattstunde bei größeren Anlagen und zusätzlich um 5 Cent pro Kilowattstunde bei Fassadenanlagen erhöhen. Private Bauherren, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installieren lassen, können somit voraussichtlich mit einer Vergütung von insgesamt 57,4 Cent pro Kilowattstunde rechnen - das ist mehr als die 99 Pfenning, die es im Jahr 2000 beim Inkrafttreten des EEG gab. Nach Angaben des Umweltministerium trägt die Photovoltaik mit einer installierten Leistung von derzeit rund 400 Megawatt zwar noch einen sehr geringen Beitrag zur bundesdeutschen Stromversorgung bei, habe aber von allen erneuerbaren Energien mit die weltweit größten Ausbaupotenziale.
Nach Ansicht Trittins hat sich das EEG auch als wirksames Instrument zur Förderung erneuerbarer Energien erwiesen: "Das Modell gewährleistet langfristige Investitionssicherheit und ist, anders als staatliche Subventionen, nicht von der Kassenlage der öffentlichen Haushalte abhängig". Die Bundesregierung möchte den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 6,25 Prozent im Jahr 2000 auf mindestens 12,5 Prozent im Jahr 2010 verdoppeln und bis 2020 auf mindestens 20 Prozent erhöhen. Im Jahr 2050 sollen erneuerbare Energien die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs stellen.
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